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Artikel

19 Jan 2015

Autor:
FAZ, Helene Bubrowski

Whistleblowing in Unternehmen: Verrat aus Überzeugung

...Es gehört zu den Treuepflichten eines Arbeitnehmers, betriebsinterne Angelegenheiten nicht einfach zu veröffentlichen...sondern zunächst intern zu kommunizieren...Diese Pflicht setzt sich auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages fort...Whistleblowing liege im ureigenen Interesse der Unternehmen, meint Wybitul...Für Teile der Öffentlichkeit sind solche Hinweisgeber Helden. Doch in vielen Unternehmen spricht sich erst langsam herum, dass internes Whistleblowing auch für sie von Nutzen sein kann. Das Umdenken ist noch nicht abgeschlossen. Und es fehlt an Anreizen für Arbeitnehmer, ihre Chefs frühzeitig auf Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen...

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