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6 يونيو 2024

الكاتب:
Frag den Staat

Spielorte der UEFA mussten laut Frag den Staat weitreichende, teure und sogar grundgesetzwidrige Zusicherungen machen

"Hier sind die Knebelverträge zur Fußball-EM"

In zehn deutschen Städten finden ab nächster Woche die Spiele der Fußball-Europameisterschaft statt. Die Spielorte mussten der UEFA weitreichende, teure und sogar grundgesetzwidrige Zusicherungen machen. Hier könnt ihr die Verträge nachlesen.

[...] Wenig märchenhaft hingegen sind die knallharten Verträge der UEFA mit den Austragungsorten. Wer diese Anforderungen liest, dem wird laut Spiegel schnell klar, dass die UEFA vor allem ein Ziel habe: „Sie kassiert die Einnahmen, während Kosten und Risiken beim Ausrichter bleiben, also letztlich bei der Allgemeinheit.“ Wir veröffentlichen die Dokumente hier, damit ihr einfach selbst lesen könnt, welche harten Regeln die UEFA den Städten auferlegt. [...]

Wunsch nach Demonstrationsverboten

In ihren Turnieranforderungen scheint die UEFA ihre Entscheidungsgewalt höher anzusetzen als die der deutschen Behörden – und der Verfassung. So fordert der Fußballverband, dass rund um die Stadien nur Werbung von Sponsoren der Großveranstaltung zu sehen sein dürfe. Die Host Citys verpflichten sich, alles zu verhindern, was die UEFA nicht ausdrücklich genehmigt. Dazu zählt die UEFA auch explizit politische und religiöse Demonstrationen – ungeachtet der im Grundgesetz festgeschriebenen Versammlungsfreiheit. 

Auf Nachfragen zu dieser weitreichenden Verpflichtung antworteten die Host Citys teils ausweichend, teils offensiv. Ein generelles Verbot von Demonstrationen gebe es nicht, heißt es aus Leipzig. Allerdings könne es wie bei allen Großveranstaltungen zu Einschränkungen bei Demonstrationen kommen. Berlin räumt offen ein, dass es in den Bereichen, die als Veranstaltungsfläche genutzt werden, zu „Einschränkungen der Versammlungsfreiheit“ kommen kann. Es gelte, einen guten Ausgleich herzustellen zwischen der „Bedeutung der UEFA Euro 2024 für unsere Stadt als herausragendes internationales Sportereignis“ und dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Aus Köln wird knapp betont, es gebe keine grundsätzlichen Versammlungsverbote.

Die UEFA erklärt auf Anfrage, dass die operative Ausgestaltung der Vereinbarungen „in Absprache mit den Städten und jeweiligen Behörden auf der Basis des geltenden Rechts“ erfolge. Eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit ergebe sich dadurch nicht. Ob es tatsächlich möglich sein wird, in den kommenden Wochen rund um die EM-Stadien sein Demonstrationsrecht wahrzunehmen, wird sich zeigen. [...]

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