TAZ-Gastkommentar: Robustes europäisches Lieferkettengesetz braucht wirksame Haftungsregelung
"Neues Lieferkettengesetz: Lücken im Gesetz", 30. Januar 2023
Ausgerechnet Deutschland will zertifizierte Unternehmen nicht für Fahrlässigkeit haften lassen. Doch auch die Zertifikate selbst sind problematisch.
Anfang des Jahres ist das Lieferkettengesetz in Deutschland in Kraft getreten – ein wichtiger Schritt, um Menschenrechte in globalen Lieferketten zu schützen. Aber das Gesetz hat einen entscheidenden Schwachpunkt: Ihm fehlt eine Regelung, nach der Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen haften, die sie durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben.
Das in der Europäischen Union geplante Lieferkettengesetz, das 2023 in die entscheidende Phase der Verhandlungen kommt, soll laut Entwurf der EU-Kommission weitergehen und Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen haftbar machen. Doch ausgerechnet Deutschland setzt sich für eine massive Verwässerung ein. Die Bundesregierung plädiert nämlich dafür, dass Unternehmen, die zertifiziert sind, von der Haftung für Fahrlässigkeit ausgenommen werden.
Sozialaudits, Prüfungen der Richtlinien und Normanforderungen, und Zertifizierungssysteme haben in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen; jedoch zeigt sich immer wieder, dass Audits für Zertifizierungen nicht selten gravierende Probleme übersehen oder missachten. So können sich Unternehmen mit Zertifizierungen und Siegeln schmücken, obwohl sie sich fahrlässig oder unverantwortlich verhalten. [...]
Damit ist das Thema indes nicht vom Tisch: In einer vertraulichen Protokollnotiz hat die Bundesregierung angemerkt, dass sie weiter an ihrer Forderung festhält und beabsichtigt, dem Gesetz in den entscheidenden Verhandlungen am Ende des EU-Gesetzgebungsprozesses nicht zuzustimmen, wenn es keine „Safe Harbor“-Regelung beinhaltet. Damit stellt die Bundesregierung die Interessen von Unternehmen über die der Opfer von Rechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten – und bricht Wort mit dem Bekenntnis des Koalitionsvertrags zu einem wirksamen Lieferkettengesetz.
Die zivilrechtliche Haftung ist ein wichtiges Mittel, mit dem Betroffene vor nationalen Gerichten in Europa ihr Recht einklagen können und mit dem Katastrophen, wie sie in Brasilien geschehen ist, verhindert werden können. Aber sie muss auch für Unternehmen gelten, die auditiert und zertifiziert sind. Audits haben oft massive Mängel: Sie werden innerhalb weniger Tage vorgenommen, sind oft oberflächlich und geben keine Gelegenheit zu vertieften Untersuchungen oder vertraulichem Kontakt mit Betroffenen.
Wenn Firmen die Audits selbst bezahlen, besteht die Gefahr, dass „wohlgesonnene“ Prüfer den Auftrag bekommen. In einigen Fällen haben Firmen darauf gedrängt, dass Auditberichte geschönt und Informationen über unternehmerisches Fehlverhalten weggelassen wurden. Hunderte von Menschen sind bei vermeidbaren Katastrophen an Arbeitsplätzen ums Leben gekommen, an denen zuvor Sozialaudits und Zertifizierungen vorgenommen wurden. [...]
Deutschland sollte sich seiner besonderen menschenrechtlichen Verantwortung als größte Volkswirtschaft in der EU stellen und in Brüssel für ein Gesetz eintreten, mit dem Opfer von Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten ihre Rechte geltend machen können.