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مقالات الرأي

16 مارس 2016

الكاتب:
Laura Curtze, Ergon Associates

Berichterstattung unter dem UK Modern Slavery Act: Erste Erkenntnisse

Mit dem britischen Modern Slavery Act traten Ende Oktober 2015 neue Berichtspflichten in Kraft, nach denen Unternehmen offenlegen müssen, wie sie gegen Menschenhandel und Zwangsarbeit in ihrer Lieferkette vorgehen. Nach Sektion 54 des Gesetzes müssen alle Firmen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 36 Millionen Pfund eine „Slavery and Human Trafficking“ Erklärung abgeben, die mindestens Teile ihres Geschäfts in Großbritannien ausüben – egal, in welchem Land sich der Firmenhauptsitz befindet. Damit fällt auch eine große Zahl deutscher Unternehmen und Mutterkonzerne potentiell in den Geltungsbereich des Gesetzes.

Mindestanforderungen und Übergangsfrist

Der Gesetzgeber hat berichtspflichtigen Unternehmen zunächst eine Übergangsfrist eingeräumt: Demnach werden die Transparenzbestimmungen erstmals für das am 31. März oder danach endende Geschäftsjahr verpflichtend. Allerdings wurden bereits in den vergangenen Monaten eine Reihe von Modern Slavery Erklärungen veröffentlicht, welche das Business & Human Rights Resource Centre (BHRRC) und die CORE Coalition in einer neuen, zentralen Datenbank zusammenfassen. Ihre Untersuchung zeigt, dass lediglich 22 von 75 analysierten Erklärungen die formellen Mindestanforderungen – Veröffentlichung auf der Firmenhomepage und Unterzeichnung durch Geschäftsführer – erfüllen; jeweils 42 beachten wenigstens eine von beiden.

Was den Inhalt der Erklärungen betrifft, so müssen Unternehmen beschreiben, was für Schritte sie ergriffen haben um sicherzustellen, dass es weder im eigenen Geschäft noch in der Lieferkette zu Zwangsarbeit und Menschenhandel kommt – oder eben kundtun, dass nichts dergleichen unternommen wurde. Allerdings wird transparente Berichterstattung über Unternehmensstruktur und Lieferkette, interne Richtlinien und Standards, Sorgfaltspflichtsprozesse sowie Maßnahmen zur Risikobewertung und -minderung nicht nur seitens des Gesetzgebers ausdrücklich empfohlen, sondern auch insbesondere von der Zivilgesellschaft erwartet.

Viele Informationen, wenig Details

Ergon Associates, eine auf Wirtschaft und Menschenrechte spezialisierte Beratungsfirma mit Sitz in London, hat untersucht, inwieweit Unternehmen diesen Erwartungen in der Praxis bislang entgegenkommen. Unsere Analyse der ersten 100 „Slavery and Human Trafficking“ Erklärungen bestätigt die Erkenntnisse von BHRRC und CORE Coalition und zeichnet ansonsten ein gemischtes Bild: Die allermeisten Unternehmen stellen zwar grundlegende Informationen bereit, aber weitaus weniger gehen dabei auch ins Detail. Am deutlichsten zeigt sich dies im Hinblick auf konkrete Menschenhandels-, Sklaverei- und Zwangsarbeitsrisiken: So beschreibt zwar die Mehrheit der Betriebe interne Richtlinien, Unternehmensstruktur und Sozialauditsysteme erfreulich umfangreich. Gleichzeitig enthalten aber knapp 80% der Erklärungen nur wenige oder gar keine Informationen dazu, wie Unternehmen Risiken in Bezug auf Zwangsarbeit und Menschenhandel identifizieren und bewerten. Obschon mit 92% die große Mehrheit der Unternehmen ihre Lieferkette beschreibt (davon 41% relativ bis sehr detailliert), erwähnen gerade einmal 19% spezifische, geographische Risiken.

Es ist also noch Luft nach oben – gleichzeitig sollte aber auch nicht vergessen werden, dass sich die Berichterstattung unter dem Modern Slavery Act noch ganz am Anfang befindet. Nach Ende der Übergangsfrist am 31. März und mit wachsendem Engagement seitens der Unternehmen werden zukünftig sicherlich auch die „Slavery and Human Trafficking“ Erklärungen an Transparenz, Tiefe und Umfang gewinnen.

Bedeutung für deutsche Unternehmen

Und deutsche Unternehmen? Die waren unter den ersten 100 Berichterstattern kaum vertreten, ebenso wenig wie Firmen aus Österreich, der Schweiz und anderen kontinentaleuropäischen Ländern. Mit zwei Dritteln stammt die deutliche Mehrheit dieser ersten, freiwillig gemachten Erklärungen von Unternehmen aus Großbritannien. Das ist nicht weiter überraschend, schließlich ist der Modern Slavery Act und die mit ihm einhergehende Berichtspflicht seit dessen Inkrafttreten weit oben auf der hiesigen Agenda.

Trotzdem kann das Gesetz auch für deutsche Unternehmen und Konzerne eine wichtige Rolle spielen. Zwar wird sich zeigen, inwieweit die britische Regierung die Umsetzung der Transparenzbestimmungen des Modern Slavery Acts gegenüber berichtspflichtigen ausländischen Unternehmen geltend machen kann und wird. Davon unabhängig bietet der Modern Slavery Act deutschen Firmen jedoch auch eine wichtige Möglichkeit, ihr Engagement gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel zu verstärken und zu demonstrieren – gerade auch vor dem Hintergrund wachsender Erwartungen an unternehmerische Verantwortung seitens Gesetzgeber, Öffentlichkeit, sowie Geschäftspartnern in Deutschland, Großbritannien und darüber hinaus.

 

Laura Curtze ist Researcher bei Ergon Associates, einer Beratungsfirma mit Sitz in London, die mit Unternehmen und Organisationen aus ganz Europa zu unternehmerischer Verantwortung, menschenrechtlichen Sorgfaltspflichtsprozessen und Reporting arbeitet.

Kontakt: [email protected]