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Unternehmensantwort

27 Apr 2016

Autor:
Deichmann

Antwort Deichmann

...In dem Beitrag wird eingeräumt, dass die Lieferanten sowohl in Rumänien als auch in Mazedonien mehr als den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen. Gleichzeitig kommen Kritiker zu Worte, die dieZahlung eines existenzsichernden Lohns („living wage“) fordern. Wir stimmen mit den Kritikern überein, dass festgelegte Mindestlöhne in einigen Ländern und Regionen nicht immer für eine menschenwürdige Existenz ausreichen. Daher verlangen wir von unseren Produktionspartnern eine ausreichende Entlohnung und machen dies auch mit unserer Forderung nach einem existenzsichernden Einkommen in unserem Verhaltenskodex deutlich. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten BSCI-Audits werden auch die existenzsichernden Löhne berechnet und bewertet. Dazu gibt es seitens BSCI klare Definitionen, wie der Auditor diese zu kalkulieren und zu bewerten hat. Nach den uns vorliegenden Informationen zur Berechnung der existenzsichernden Einkommen, die vor Ort gemäß den BSCI-Richtlinien für der Region Bihore in Rumänien und Stip in Mazedonien ermittelt wurden, entsprechen die gezahlten Löhne in beiden Unternehmen den nach BSCI-Richtlinie ermittelten existenzsichernden Löhnen oder sind sogar höher als diese. Zur Ermittlung der Werte wurden auch die Angaben der Mitarbeiter zu den monatlichen Ausgaben für Lebensmittel und Kleidung berücksichtigt...