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Meinung

7 Feb 2022

Autor:
Tim Zahn, Anneke Bremer

Menschenrechte haben ihren Preis: Warum für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes eine angemessene Preispolitik zwingend notwendig ist

South African agricultural workers and members of the Food and Allied Workers Union (FAWU) plant cabbage seedlings on a farm in Rustenburg.

Dieser Blog wurde ursprünglich am 25. Januar 2022 von Oxfam hier veröffentlicht.

Zum Ende der letzten Legislaturperiode hat die große Koalition das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den Weg gebracht – ein Erfolg auch Dank des kontinuierlichen und jahrelangen Drucks aus der Zivilgesellschaft. Das Gesetz tritt 2023 in Kraft. Dafür wird das beauftragte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in diesem Jahr die Verfahren zur Umsetzung erarbeiten. Mit diesem Text liefern wir einen Debattenbeitrag, worauf es bei der Umsetzung besonders ankommt. Im Kern: Damit das Gesetz seine Wirkung entfaltet, müssen Unternehmen ihren Zulieferern Preise zahlen, welche die Einhaltung von Menschenrechten, wie zum Beispiel das Recht auf einen existenzsichernden Lohn, ermöglichen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt von Unternehmen, zu prüfen, inwiefern das eigene Beschaffungsmodell und seine Einkaufs- und Preisgestaltungspraktiken Risiken für Menschenrechts- und Umweltverletzungen bergen. Ist dies der Fall, muss es „angemessene Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich verankern“, wozu insbesondere „[d]ie Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken[...], durch die festgestellte Risiken verhindert und minimiert werden“, zählen. (§6 Abs. 3, 2).

Kampf um den niedrigsten Preis

Dies kann ein bedeutender Schritt nach vorne hin zur Achtung von Menschenrechten, mehr Umweltschutz und letztlich mehr Gerechtigkeit entlang globaler Lieferketten sein. Denn der Kampf um den niedrigsten Preis und die schnellste Verfügbarkeit auf dem Markt setzt sich entlang der gesamten Lieferkette fort. Zahlreiche Studien und Berichte haben bereits darauf aufmerksam gemacht, dass Unternehmen in preissensiblen Branchen systematisch Preise drücken, Lieferzeiten verkürzen und sich das Recht vorbehalten, kurzfristig Aufträge zu stornieren oder zu ändern. Durch die vielfach größere Marktmacht der Auftraggeber bleibt Zulieferern häufig nichts anderes übrig, als die diktierten Bedingungen zu akzeptieren. Dieser sich immer weiter verstärkende Trend wird auch als price und sourcing squeeze bezeichnet, was auf Deutsch in etwa mit starkem Preis- und Beschaffungsdruck zu übersetzen ist. Beispielhaft verdeutlichen lässt sich dies anhand der Importpreise für Ananas aus Costa Rica. Diese sind in den letzten 20 Jahren inflationsbereinigt um fast 50 % gefallen (eigene Berechnung basierend auf UN Comtrade-Daten). Diese Entwicklung lässt sich für viele weitere globale aber auch regionale Lieferketten zeigen, von Bekleidung aus Bangladesch über Wein aus Südafrika oder Bananen aus Ecuador bis zu Milch aus Deutschland.

Folgen für Arbeiter*innen und Kleinbäuer*innen

Das hat für Beschäftigte in globalen Lieferketten schwerwiegende Folgen. Starker Preisdruck trägt zu niedrigeren Löhnen bei. Und hat wiederum häufig zur Folge, dass Arbeiter*innen in Bekleidungsfabriken oder auf landwirtschaftlichen Plantagen dauerhaft Überstunden machen, da sie von ihrem regulären Lohn nicht ausreichend Einkommen erzielen. Das gilt nicht nur für lohnabhängig Beschäftigte sondern auch für Kleinbäuer*innen, denen viel zu niedrige Abnahmepreise für ihre Waren gezahlt werden. Damit tragen niedrige Löhne und Einkommen auch zu Kinderarbeit bei. Wenn Eltern nicht genug verdienen, um die Familie über die Runden zu bekommen, müssen Kinder mit zum Familieneinkommen beitragen. Starker Beschaffungsdruck durch zum Beispiel kurzfristige Bestellungen und unrealistische Lieferfristen führt wiederum dazu, dass Zulieferer ihr Personal temporär aufstocken müssen. Auch das hat häufig exzessive Überstunden zur Folge ebenso wie verstärkte verbale Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie temporäre und prekäre Beschäftigungsbedingungen.

Die Einhaltung von Menschenrechten kostet Geld

Das Gesetz adressiert die Verantwortung der Unternehmen für solche Missstände. Damit die gesetzlichen Anforderungen ihre volle Wirkung entfalten können, braucht es an dieser Stelle jedoch ein zentrales Verständnis: Eine angemessene Beschaffungs- und Einkaufspolitik im Sinne des Gesetzes kommt nicht ohne eine angemessene Preispolitik aus. Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu unterbinden, wie es das Gesetz zum Ziel hat, hat seinen Preis.

Die Freistellung von Gewerkschaftsmitgliedern kostet Geld. Investitionen in besseren Umweltschutz kosten Geld. Die Zahlung angemessener Löhne kostet Geld. Maßnahmen für Brandschutz und Gebäudesicherheit kosten Geld. Dies sind nur einige Beispiele, welche Kosten mit den Anforderungen des Gesetzes einhergehen. Kein Unternehmen kann von sich behaupten, es handelte im Sinne des Gesetzes, wenn es diese Kosten schlicht an seine Zulieferer weiterreicht. Sofern noch nicht geschehen, müssen Unternehmen daher umgehend anfangen Preismodelle zu entwickeln, die die steigenden Anforderungen an Zulieferer angemessen berücksichtigen. Im besten Fall werden diese als unverhandelbare Bestandteile in Preisverhandlungen isoliert. Nur so kann sichergestellt werden, dass niedrige Verbraucher*innenpreise nicht mehr auf menschenunwürdiger Arbeit und Umweltzerstörung beruhen.

Existenzsichernder Lohn

In diesen unverhandelbaren Bestandteilen müssen auch die Kosten für angemessene – und damit in vielen Fällen über die Höhe des lokalen Mindestlohnes hinausgehende – Löhne enthalten sein. Wie im Gesetz festgelegt, müssen angemessene Löhne mindestens dem nach dem anwendbaren Recht festgelegten Mindestlöhnen entsprechen (§2, Abs. 2, Nr. 8 LkSG). Sollten diese zu niedrig sein, kann ein angemessener Lohn aber auch über diesem Niveau liegen. Dies ist der Fall, wenn der Mindestlohn nicht für einen angemessenen Lebensunterhalt reicht, wie in Art. 7 a) (ii) des Internationalen Paktes der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgelegt ist (Vgl. dazu die juristische Interpretation von Grabosch (2021) „Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, Nomos-Verlag; siehe auch BT-Drs. 19/28649, S. 38.) Die örtlichen Lebenshaltungskosten der Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen sowie die örtlichen Leistungen der sozialen Sicherheit müssen demnach bei der Berechnung eines angemessenen Lohns berücksichtigt werden.

Dass in den meisten Produktionsländern von Rohstoffen, Lebensmitteln und Bekleidung Mindestlöhne zu kurz greifen, um den dortigen Beschäftigten einen angemessenen Lebensstandard für sich und ihre Familien zu ermöglichen, ist vielfach belegt. Die dort geltenden Mindestlöhne sind im Rahmen globaler Konkurrenz häufig politisch gesetzt und orientieren sich nicht daran, was für ein menschenwürdiges Leben notwendig ist. Daher wird in vielen Fällen, in denen lediglich der Mindestlohn gezahlt wird, eine Rechtsverletzung vorliegen. Da das Gesetz den Zweck hat, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern, sind Unternehmen entsprechend gefordert, zu handeln. Konkret heißt das:

Unternehmen müssen

  1. sicherstellen, dass sie durch ihre Einkaufspreise die Zahlung angemessener, also existenzsichernder, Löhne und Einkommen ermöglichen und
  2. langfristig garantieren, steigende Löhne und Lebenshaltungskosten in Preisverhandlungen zu berücksichtigen. 

Wirksame Maßnahmen

Zudem ergibt sich aus dem Zweck des Gesetzes die Notwendigkeit für Unternehmen, die Lücke zwischen Mindest- und existenzsichernden Löhnen zu schließen: Das Gesetz beruht auf den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, welche vorgeben, dass die Unternehmen wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen treffen müssen. Dieses Prinzip der „Wirksamkeit“ findet sich auch an zahlreichen Stellen im Lieferkettengesetz (siehe z. B. §4 Abs. 1 und 2). Kinderarbeit ist häufig eine Folge zu niedriger Familieneinkommen, welche wiederum durch den extremen Preisdruck der marktmächtigen Akteure entlang der Lieferkette ausgelöst werden. Und auch das Recht auf Kollektivverhandlungen kann in der Lieferkette schwer ausgeübt werden, wenn Unternehmen nicht bereit sind, steigende Lohnkosten entsprechend in ihren Einkaufspreisen zu berücksichtigen. Dies bedeutet: Wenn Unternehmen wirksame Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen treffen wollen, müssen sie zwangsläufig den massiven Preisdruck abstellen und ermöglichen, dass die Menschen in ihren Lieferketten existenzsichernde Löhne und Einkommen erhalten.

Prüfungskriterien für die Behörde

Was bedeuten diese Schlussfolgerungen für die Umsetzung des Gesetzes? Das BAFA muss durch sein vorgegebenes Verfahren sicherstellen, dass die Sorgfalt von Unternehmen eine angemessene Preispolitik nicht ausklammert. Sprich, es braucht ambitionierte Indikatoren mit denen das BAFA prüfen kann, inwiefern ein Unternehmen seine Einkaufspraktiken und Preisgestaltung angepasst hat. Die folgenden Beispiele skizzieren, wie solche Indikatoren gestaltet sein könnten:

  • Verfügt das Unternehmen über Preismodelle, die höhere Kosten für die Achtung der Menschenrechte und besseren Umweltschutz berücksichtigen (z. B. indem diese als fester Bestandteil in Preisverhandlungen fixiert werden)? Und als zentrale Frage: Inwiefern sind darin explizit die Kosten für existenzsichernde Löhne und Einkommen eingeschlossen?
  • Verfügt das Unternehmen über finanzielle Anreize für Zulieferer, die geknüpft sind an kontinuierliche Verbesserungen bei der Achtung von Menschenrechten und besseren Umweltschutz (z. B. durch langfristige Garantien für die weitere Beschaffung oder höhere Abnahmemengen)?
  • Sind die Vertragsbedingungen zwischen Unternehmen und Zulieferer so gestaltet, dass diese keine unverhältnismäßige Belastung für den Zulieferer darstellen (z. B. durch unfaire Zahlungsziele, Zahlungen, die nicht in einem spezifischen Zusammen­hang mit dem Verkauf der Erzeugnisse des Lieferanten stehen und Bedingungen für die Änderung und Stornierung von Aufträgen)? Gibt es klare Anweisungen an die Einkäufer des Unternehmens, keine unfairen Handelspraktiken anzuwenden, wie sie unter anderem in §20 und §25 des Agrar-Organisationen- und Lieferketten-Gesetzes dargelegt sind?

Schlussbemerkungen

Im Koalitionsvertrag haben die Ampel-Parteien die Relevanz von existenzsichernden Löhnen noch einmal hervorgehoben. Dort steht: „Gemeinsam mit Gewerkschaften, Unternehmen und Zivilgesellschaft setzen wir uns für faire und formelle Arbeitsbedingungen sowie existenzsichernde Löhne weltweit ein.“ Wenn die Regierung diese Vorgabe ernst nimmt, muss sie dafür Sorge tragen, dass existenzsichernde Löhne auch bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes eine wesentliche Rolle spielen. Das wird nur gelingen, wenn Unternehmen ihre Preisgestaltung entsprechend anpassen. Um der Diskussion vorwegzugreifen: Ja, dies kann mittel- bis langfristig auch Auswirkungen auf die Preise für Verbraucher*innen haben. Damit Armut in den Lieferketten aber nicht weiter gegen Armut in Deutschland ausgespielt wird, darf nicht reflexartig vor höheren Preisen zurückgeschreckt werden. Vielmehr muss gleichzeitig dafür Sorge getragen werden, dass Menschen mit niedrigem Einkommen stärker durch den Staat unterstützt und entlastet werden.

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