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Artikel

22 Mär 2018

Autor:
Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte spricht sich für rechtsverbindlichen Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten aus & fordert EU auf, sich konstruktiv einzubringen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützt die Ausarbeitung eines verbindlichen UN-Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten und begrüßt die im September 2017 veröffentlichten „Entwurfselemente für ein verbindliches Menschenrechtsabkommen für transnationale Konzerne und sonstige Unternehmen“,den die Zwischenstaatliche Arbeitsgruppe vorgelegt hat...

Sie liefern somit eine gute Grundlage für weitere zwischenstaatliche Verhandlungen, müssen in diesem Kontext jedoch weitaus konkreter werden...

Um bestehende Regulierungslücken langfristig zu schließen, muss die zum Teil ideologische Spaltung zwischen Heimat- und Gastgeberstaaten transnationaler Konzerne überwunden werden. Dies kann nur gelingen, wenn potenziell übereinstimmende Interessen und Positionen innerhalb der internationalen Gemeinschaft herausgearbeitet werden. Vorschläge zu unmittelbaren völkerrechtlichen Unternehmensverpflichtungen oder einem internationalen Gerichtshof sind inhaltlich kontraproduktiv und international nicht konsensfähig. Die Entwürfe sollten stattdessen formell und materiell an den bestehenden globalen Konsens anknüpfen, wie ihn insbesondere die UN-Leitprinzipien widerspiegeln, und diesen sinnvoll weiterentwickeln.