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Artikel

9 Okt 2017

Autor:
dpa, Morgenpost

Deutschland: Bundesgerichtshof bestätigt Tabakwerbeverbot im Internet aufgrund von Gesundheitsgefahren; gilt auch auf Firmen-Homepage

"Tabakfirma unterliegt: BGH bestätigt Verbot von Zigarettenwerbung im Internet", 5 Oktober 2017

Für Websites von Unternehmen gelten die gleichen strengen Regeln des Tabakwerbeverbots wie für Zeitungen und Nachrichtenportale im Internet. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das oberste deutsche Zivilgericht gab damit Verbraucherschützern Recht, die sich an einem Foto auf der Homepage des niederbayerischen Tabakproduzenten Pöschl störten... Wegen der Gefahren für die Gesundheit darf in Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen nicht fürs Rauchen geworben werden. Das Verbot gilt auch "in Diensten der Informationsgesellschaft". Darunter fallen Nachrichtenportale im Internet - und auch Unternehmensseiten, die sich an ein breites Publikum wenden, stellte der BGH in seinem Urteil fest. Klaus Müller, Vorstand beim Bundesverband der Verbraucherzentrale begrüßte den Richterspruch hingegen: "Mit seinem heutigen Urteil stellt der Bundesgerichtshof klar, dass auch im Internet ein striktes Tabakwerbeverbot gilt."