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Artikel

29 Okt 2017

Autor:
Barbara Dribbusch, taz

Deutschland: Viele Arbeitgeber umgehen Mindestlohn, indem sie Überstunden nicht richtig dokumentieren

Die gesetzliche Pflicht gilt für alle Beschäftigten mit regelmäßigen Löhnen von weniger als 2.000 Euro brutto in Branchen wie etwa dem Baugewerbe, in Gaststätten, dem Transportgewerbe, in Zustelldiensten, der Gebäudereinigung und generell für alle Minijobber außer jenen in Privathaushalten... Für manche Arbeitgeber sind Manipulationen mit der Arbeitszeit inzwischen eine Art Gewohnheitsrecht... Bundesweit wurden im ersten Halbjahr 2017 aufgrund von Überprüfungen rund 2.400 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne eingeleitet. Dadurch wurden Bußgelder in Höhe von fast 19 Millionen Euro fällig. Die Beschäftigten haben aber nichts vom Bußgeld, ihren Lohn könnten sie nur als Einzelperson vor einem Zivilgericht einklagen... Union und FDP wollen die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeit einschränken. „Unser erklärtes Ziel ist der Abbau unnötiger Bürokratie gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode“, heißt es im Wahlprogramm der Union... Gewerkschaften warnen, dass ohne die Dokumentationspflicht die Hemmschwelle bei Arbeitgebern, unbezahlte Überstunden anzuordnen, noch weiter sinkt.