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Artikel

2 Jan 2018

Autor:
Deutsche Welle

Ein Anti-Hass-Gesetz mit Fallstricken

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Schon seit dem 1. Oktober ist das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Seit Anfang dieses Jahres aber in vollem Umfang...

Der Gesetzestext [...] fordert die Betreiber von Plattformen [...] auf, ein unmittelbares Beschwerdeverfahren zur Verfügung zu stellen. Berufliche Netzwerke wie Linkedin und Xing sind ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso Messengerdienste wie Whatsapp. Facebook, Youtube, Instagram, Twitter und Snapchat müssen seit dem 1. Januar einen "offensichtlich rechtswidrigen" Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde entfernen oder den Zugang zum Posting sperren. Als offensichtlich rechtswidrig gelten Inhalte, die keine vertiefte Prüfung benötigen, beispielsweise Volksverhetzung...

Bürgerrechtler sehen ein grundsätzliches Problem. So spricht der Netzaktivist Markus Beckedahl von Netzpolitik.Org. von einer "Privatisierung der Rechtsdurchsetzung", weil die Betreiber der Plattformen in erster Linie selbst über die Rechtswidrigkeit entscheiden können. Facebook schreibt in seinen Hausregeln: "Es gibt keine allgemein gültige Antwort darauf, wann eine Grenze überschritten wird." ...

Aus Angst vor Bußgeldern und wegen der kurzen Reaktionszeiten, könnten sich soziale Netzwerke im Zweifelsfall "zulasten der Meinungsfreiheit und für die Löschung und Sperrung solcher Inhalte entscheiden, die sich im Graubereich befinden".

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