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Artikel

8 Jan 2018

Autor:
Robert Roßmann, Süddeutsche Zeitung

Es geht um nichts Geringeres als die Meinungsfreiheit

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Seit Jahresbeginn ist das Gesetz gegen strafbare Inhalte in den sozialen Netzwerken vollständig in Kraft... 

Es geht in dem Gesetzentwurf um die Meinungsfreiheit. Trotzdem wird leichtfertig mit unbestimmten Rechtsbegriffen operiert. So heißt es, die Unternehmen müssten "offensichtlich strafbare" Inhalte innerhalb von 24Stunden nach Eingang einer Beschwerde löschen. Aber was ist ein "offensichtlich strafbarer" Inhalt? Und warum sollen Mitarbeiter von Unternehmen darüber entscheiden, und nicht Gerichte?

Noch offensichtlicher ist, dass das neue Recht die Gefahr des Overblockings nicht ausreichend bannt. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens hatten Kritiker moniert, die Unternehmen würden wegen der kurzen Fristen und der hohen Bußgelder, die ihnen bei Fehlverhalten drohen, im Zweifel zu viele Inhalte löschen... Aber der erste Eindruck ist, dass die Kritiker recht hatten und Inhalte zu leichtfertig gesperrt werden...

Bei aller Kritik am NetzDG wird aber gerne übersehen, wer die Hauptverantwortung dafür trägt, dass es zu dem Gesetz kam... Facebook, Twitter und Co. sind schon seit zehn Jahren durch das Telemediengesetz verpflichtet, strafbare Inhalte von ihren Plattformen zu nehmen. Doch sie sind ihrer Pflicht [...] auf beinahe dreiste Weise nicht nachgekommen.

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