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Artikel

5 Sep 2017

Autor:
Zeit

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers ist eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Entlassung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz für rechtswidrig erklärt. Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers bedeute eine Verletzung seiner Privatsphäre, urteilte das Gericht. Ein Arbeitgeber habe nicht das Recht, das Privat- und Sozialleben seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz auf null zu reduzieren. Der Anspruch auf Vertraulichkeit von privater Kommunikation bestehe weiter. Einschränkungen sollten nur so weit gehen wie unbedingt nötig... So muss über die Möglichkeit und das Ausmaß von Kontrollen vorab informiert werden. Außerdem braucht es einen legitimen Grund für die Überwachung. Mildere Kontrollmaßnahmen und weniger einschneidende Konsequenzen als etwa eine Kündigung müssen geprüft werden. Das Urteil gilt nur für Rumänien. Als Mitglied des Europarats muss sich aber auch Deutschland daran halten, wenn es keine Verurteilung riskieren will.