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Artikel

8 Sep 2017

Autor:
Löning - Human Rights & Responsible Business

Knowledge Paper zur CSR-Berichtspflicht; nichtfinanzielle Erklärung soll auch das Thema Menschenrechte ansprechen

"Knowledge Paper zum Webinar vom 08.03.2017" 

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben 2014 eine Richtlinie zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen verabschiedet (CSR-Richtlinie). Seit Januar 2017 sind durch das CSR- Richtlinie-Umsetzungsgesetz erstmals auch deutsche Unternehmen dazu verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen ihrer Geschäftstätigkeiten, wie beispielsweise Umwelt- und Sozialbelange, offen zu legen... Das Thema Menschenrechte wird im CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz nur sehr allgemein gehalten und beinhaltet lediglich die konkrete Anforderung, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Konkreter ist diesbezüglich jedoch der im Dezember 2016 von der Bundesregierung verabschiedete Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Der NAP enthält zwar ebenfalls keine gesetzlichen Vorgaben für eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung, er formuliert jedoch klar die Erwartung an Unternehmen, einen Prozess der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte einzuführen.