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Artikel

14 Nov 2017

Autor:
Peter A. Fischer, Neue Zürcher Zeitung

Kommentar: Unternehmensverantwortung ist nichts für Juristen

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Menschenrechte und ein nachhaltiger Umgang mit der Natur sind Werte, für die sich verantwortungsvolle Menschen engagieren. Man kann sie vorleben, sich in Projekten im In- und Ausland dafür einsetzen, und man kann sie durch alltägliche Kaufentscheidungen wirksam fördern... Der Ansatz der Konzernverantwortungsinitiative ist realitätsfremd [...] weil er von der Schweizer Justiz verlangt, hiesiges Recht extraterritorial anzuwenden, um über entfernteste Sachverhalte zu richten, die rechtlich bindend abzuklären wären... Der Kommission des Ständerats scheint nun ein Gegenentwurf vorzuschweben, der weniger auf Haftung und stärker auf staatliche Überprüfung von branchenspezifischen Sorgfaltspflichten sowie auf Sanktionen und Bussen setzt... [E]s gibt bereits die Leitprinzipien der Uno für Wirtschaft und Menschenrechte und die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen... Schweizer Firmen halten sich daran – weil sie den grossen Reputationsverlust fürchten, der mit einer Verletzung verbunden wäre. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, indem er Produkte und Dienstleistungen von Firmen, die mit Fehlverhalten in Zusammenhang gebracht wurden, links liegen lässt.

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