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Story

1 Jan 2023

Umsetzung des Lieferkettengesetzes

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Bundestag in Berlin, Germany

Am 1. Januar 2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Es erfasste zunächst Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter*innen; seit dem 1. Januar 2024 Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind somit rund 5200 Betriebe umfasst. Diese Unternehmen müssen bei direkten Zulieferern sowie "anlassbezogen" auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem BAFA dokumentieren. Das BAFA kann u.a. Bußgelder verhängen und muss aktiv werden, wenn Betroffene geltend machen, dass ihre Rechte durch die Nicht-Erfüllung der Sorgfaltspflichten eines Unternehmens verletzt oder unmittelbar bedroht werden.

Näheres über die Entwicklung bis zum Inkrafttreten am 1. Januar 2023 finden Sie in dieser Story. Das Business & Human Rights Resource Centre sammelt hier alle öffentlichkeitswirksam eingereichten Beschwerden.

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