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Artikel

16 Jul 2024

Autor:
Hans-Böckler-Stiftung

Deutschland: Strafrechtlich relevante Arbeitsausbeutung laut neuer Hochrechnung auch in Deutschland weit verbreitet

"Arbeitswelt: Ausbeutung ist nicht passé"

Wie viele Fälle von strafrechtlich relevanter Arbeitsausbeutung es in Deutschland gibt, ist unklar. Bekannt ist jedoch, wie die Erpressungsmechanismen funktionieren.

Es gibt sie, heute, mitten in Deutschland: ausbeuterische Arbeitsverhältnisse, die zum Teil den Charakter moderner Sklaverei haben. Zwar wurde der Paragraf 233 im Strafgesetzbuch, der Freiheits- oder Geldstrafen für die Ausbeutung der Arbeitskraft von Personen in Zwangslagen vorsieht, erst 2016 verschärft. Doch in der Praxis gibt es ein „klares Kontrollversagen“, so René Böhme von der Universität Bremen, der das Phänomen mit Förderung der Hans-Böckler-Stiftung und der Arbeitnehmerkammer Bremen untersucht hat. 

Der Forscher hat Studien ausgewertet, Betroffene sowie Expertinnen und Experten interviewt und über 200 Beratungsstellen in Deutschland online befragt. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Reinigungsbranche, in der es neben Gastronomie, Hotelgewerbe, Logistik, Lagerei und Bauwirtschaft besonders viele problematische Arbeitsverhältnisse gibt. Aus den Erhebungen ergibt sich ein facettenreiches Bild, das typische Konstellationen zeigt. Allerdings: Wie viele Fälle von Arbeitsausbeutung es in Deutschland insgesamt gibt, ist schwer zu sagen. Eine Hochrechnung des Forschers kommt auf 100 000 bis 200 000 Fälle pro Jahr. In die Kriminalstatistik schaffen es jährlich aber nur 10 bis 30 Fälle. Das hat viele Gründe. Vor allem fehlen Betroffenen oft die Sprachkenntnisse, der soziale Rückhalt, die finanziellen Mittel und die Zeit, um sich gegen unzulässige Arbeitsbedingungen zu wehren. Beispielsweise trauen sich viele Ausgebeutete nicht, sich zu beschweren, weil die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gleichzeitig die Vermieterin oder der Vermieter ist. [...]

Wie entkommen Beschäftigte – häufig aus Rumänien, Bulgarien, Moldawien, Syrien, der Ukraine oder den Ländern Westafrikas und oft weiblich – solchen Verhältnissen? Selten finden sie den Weg zu Beratungsstellen oder anderen Organisationen und bekommen sozialstaatliche Unterstützung, bis sie ihre Ansprüche gegen den Arbeitgeber vor Gericht durchgesetzt haben. Üblicherweise wechseln sie die Stelle oder ziehen in ihr Heimatland beziehungsweise einen anderen europäischen Staat – und die Unternehmen machen mit neuem Personal weiter wie zuvor. [...]

Denn: „Es geht um mehr als Einzelfälle. Arbeitsausbeutung gehört in manchen Branchen zum System“, so Christina Schildmann, Leiterin der Forschungsförderung in der Hans-Böckler-Stiftung.