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English
Bericht
9 Dez 2024
Autor:
Deutsches Institut für Menschenrechte / German Institute for Human Rights
DIMR veröffentlicht Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland, u.a. zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen für Wanderarbeitnehmer*innen & menschenrechtlicher Verantwortung von Unternehmen
"Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2023 – Juni 2024," 9. Dezember 2024
Dies ist der neunte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Fragestellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene Themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind.
[Unter anderem befasst er sich mit der Exklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, ausbeuterischen Arbeitsbedingungen für Wanderarbeitnehmer*innen sowie der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen]
Part of the following timelines
EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD in Kraft getreten; Mitgliedstaaten haben 2 Jahre für Umsetzung in nationales Recht
Der neunte Menschenrechtsbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte befasst sich unter anderem mit der Exklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, ausbeuterischen Arbeitsbedingungen für Wanderarbeitnehmer*innen sowie der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen.
Die über 50 Mitgliedsorganisationen des FORUM MENSCHENRECHTE fordern in 74 Analysen zu verschiedenen Länder und Themen u.a. die konsequente Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes & die ambitionierte Transposition der EU-Lieferkettenrichtlinie. Außerdem wird bspw. das Stopp des Grünen Wasserstoffprojektes in Namibia und bei der Bekämpfung der Klimakrise auch Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.
Das besondere Format der Branchendialoge hat in den vergangenen fünf Jahren einige positive Wirkungen hervorgebracht – in der Gesamtschau ist die zivilgesellschaftliche Bilanz aber durchwachsen. Zu diesem Schluss kommen an den Branchendialogen beteiligte NGOs in einem neuen Hintergrundpapier. Versuche von Unternehmen, ihre Aktivitäten in den Branchendialogen als Stakeholder Engagement darzustellen, seien vor dem Hintergrund der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD kritisch zu betrachten.
Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, inwieweit das LkSG aufgrund der CSDDD anzupassen ist. Zu den Schwellenwerten des Anwendungsbereiches heißt es wie in einigen weiteren anwaltlichen Analysen, dass wegen des Verschlechterungsverbots nach Art. 1 Abs. 2 CSDDD neben der Arbeitnehmerzahl kein weiterer Umsatzschwellenwert eingeführt werden dürfe.
In dieser Publikation analysiert der Rechtsanwalt Robert Grabosch, LL.M., welche Pflichten für Unternehmen mit der EU-Lieferkettenrichtlinie einhergehen, welcher Schutz für Mensch und Umwelt künftig gewährleistet werden muss und welche Unterschiede zwischen der europäischen Richtlinie und dem deutschen Lieferkettengesetz bestehen.
Die von der Bundesregierung im Zuge des sogenannten „Wachstumspakets“ angekündigte Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes steht im Widerspruch zu EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein von der Umwelt- und Verbraucherorganisation Germanwatch und Oxfam Deutschland im Mai in Auftrag gegebenes und heute veröffentlichtes Rechtsgutachten.
Über 100 (Stand 22. Mai) große Unternehmen, KMU und Netzwerke, darunter Maersk, Aldi Süd Holding, Cisco, Nokia, H&M Group, Scania und Ritter Sport, haben sich im Zuge der finalen formalen Annahmephase zusammengeschlossen, um sich erneut für die Lieferkettenrichtlinie CSDDD auszusprechen und EU-Entscheidungsträger*innen aufzufordern, sie nun final zu bestätigen.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD schafft klare Vorgaben für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen, um Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten zu verhindern und Wettbewerbsvorteile durch Ausbeutung zu beseitigen.
Der EU-Ministerrat hat die CSDDD final verabschiedet. Die Koalition für Konzernverantwortung fordert, dass nun auch die Schweiz ein international abgestimmtes Konzernverantwortungsgesetz einführt.
Die CSDDD ist laut Initiative Lieferkettengesetz ein großer Fortschritt für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in den Wertschöpfungsketten großer Unternehmen, weshalb eine zügige und konsequente Umsetzung in nationales Recht notwendig sei. In ihrer zusammen mit einer Pressemitteilung veröffentlichten Kurzanalyse beleuchtet die Initiative die Stärken und Schwächen der Richtlinie.
Das Europäische Parlament hat neue Gesetze verabschiedet, um Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zur Verantwortung zu ziehen. Das hat auch weitreichende Auswirkungen auf die grössten Unternehmen der Schweiz.
Nach dem Feldzug der FDP stand das EU-Lieferkettengesetz kurz vor dem Aus. In einem dramatischen Verhandlungs-Endspurt ist es der belgischen Ratspräsidentschaft nun doch noch gelungen, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für das wichtige Menschenrechtsvorhaben zu sichern. Und das, obwohl sich Deutschland enthalten hat.
In der EU wurde am Dienstag und Mittwoch ein weiterer Kompromissvorschlag verschickt, weil die EU-Lieferkettenrichtlinie unter den Regierungen keine Mehrheit findet. Dabei kam man den Kritikern des Vorhabens wesentlich entgegen.
Nach Informationen von Euractiv hat die belgische Ratspräsidentschaft noch in letzter Minute Versuche unternommen, eine Lösung für den Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes zu finden.
Wenn die Bundesregierung an ihrer Enthaltung beim EU-Lieferkettengesetz festhält, handelt sie gegen den Willen der deutschen Bevölkerung. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage.
In der deutschen Bevölkerung gibt es derweil eine große Unterstützung für das EU-Lieferkettengesetz: Mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland wollen das Gesetz, wie eine neue repräsentative Umfrage zeigt.
Angesichts einer möglichen deutschen Enthaltung bei der Ratsabstimmung zur EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD fordern 26 Unternehmen und Netzwerke, darunter ALDI SÜD, Bayer, Mars, Primark, KiK, Tchibo, Ritter Sport, VAUDE, FRoSTA und die Global Network Initiative, den Bundeskanzler in einer gemeinsamen Erklärung dringend auf, den im Dezember 2023 erzielten CSDDD-Kompromiss zu sichern. Die Erklärung wurde erstmals am 6. Februar veröffentlicht; seitdem sind weitere Unterzeichner hinzugekommen.
Michaela Streibelt und Daniel Schönfelder kommentieren, warum die Richtlinie im Sinne der Wirtschaft wäre und räumen mit einigen der häufigsten Irrtümer zum Text auf.
Das europäische Lieferkettengesetz war fertig ausgehandelt – dann blockierte die FDP die Verabschiedung. Nun gehen mehrere Grüne die Liberalen scharf an und hoffen auf ein Machtwort des Bundeskanzlers.
"Würde die Richtlinie nicht verabschiedet, könnte es zu einer Fragmentierung der Sorgfaltsplichten der EU-Mitgliedsstaaten kommen", heißt es in der Erklärung.
Der Bundeskanzler gilt nicht als Mann vieler Worte. Im Streit um Deutschlands mögliche Enthaltung bei der Abstimmung über die EU-Lieferkettenrichtlinie fällt dies zunehmend negativ auf.
Der Kinderrechtsaktivist Kailash Satyarthi fordert das Ende der Blockade des EU-Lieferkettengesetzes durch die deutsche Regierung. Ein Scheitern des Regelwerks würde den Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit um Jahrzehnte zurückwerfen.
Die unterzeichnenden Nichtregierungsorganisationen sowie der Europäische
Gewerkschaftsbund mit seinen 93 nationalen Gewerkschaftsorganisationen und zehn
europäischen Gewerkschaftsverbänden fordern den Bundeskanzler auf, die Verschiebung der EU-Ratsentscheidung für die Revision der deutschen Position zu nutzen.
Nicht nur der Koalitionspartner der ÖVP, sondern auch die Sozialdemokraten wollen den Wirtschaftsminister in der Debatte um das geplante EU-Lieferkettengesetz zu einem Umdenken bewegen.
Gemeinsam mit der Mitgliedsorganisation Ekō ruft die Initiative Lieferkettengesetz Olaf Scholz in einer aktuellen Petition auf: Bekennen Sie sich endlich zum EU-Lieferkettengesetz und sagen Sie JA zu Menschenrechten und Umweltschutz!
Als Teile der Bundesregierung das EU-Lieferkettengesetz nicht mittragen wollten, gab es in Brüssel Verwirrung. Staatssekretär Flasbarth stellt sich jetzt klar hinter das Gesetz.
Mit Geheimdiplomatie vorbei am Kabinett versuchen die Liberalen, ihre eigene Agenda durchzusetzen. Diplomaten in Brüssel sind zunehmend irritiert und zweifeln an Deutschlands Verlässlichkeit.
Die FDP blockiert das europäische Lieferkettengesetz und argumentiert, sie schütze deutsche Unternehmen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Guido Zeitler, widerspricht im Interview: Die FDP schade den Unternehmen.
Die Enthaltung beim EU-Lieferkettengesetz wäre laut Marcel Fratzscher nicht nur ein moralisches Versagen, sondern könnte langfristig vor allem der offenen deutschen Wirtschaft und ihrem wichtigsten Markenkern, der Reputation ihrer Produkte „Made in Germany“, schaden.
In einem gemeinsamen Appell fordern Kindernothilfe, Save the Children Deutschland, SOS-Kinderdörfer weltweit, terre des hommes Deutschland, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland die Bundesregierung mit Nachdruck auf, dem EU-Gesetzvorhaben zuzustimmen und so den Schutz von Kinderrechten in globalen Lieferketten zu stärken.
Der Ampel-Streit um die geplante deutsche Enthaltung beim Votum für ein EU-Lieferkettengesetz weitet sich aus: Steffi Lemke, Annalena Baerbock und Marco Buschmann lassen ihrem Frust freien Lauf. Die Forderungen nach einem Machtwort des Bundeskanzlers mehren sich.
Katholische Bischöfe Freistetter und Turnovszky richten dringenden Appell an verantwortliche Minister, von angekündigter Zustimmung am 9. Februar nicht abzurücken: Sie schützen damit Menschen, insbesondere Kinder, vor Ausbeutung und leisten einen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung
Amnesty International appelliert an die Bundesregierung ihre Entscheidung zu revidieren. Das EU-Lieferkettengesetz sei ein wichtiger Schritt in Richtung Schutz von Menschenrechten, Klima und Umwelt: Die EU-Mitgliedsstaaten sollten dem Gesetz zustimmen.
Torsten Safarik, der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, erklärt in einem Interview mit ZEIT ONLINE, dass er ein EU-Lieferkettengesetz begrüßen würde.
Die FDP sieht sich bei ihrer Blockade des EU-Lieferkettengesetzes als Sprachrohr der Wirtschaft. Dabei sprechen sich viele Unternehmen für ein starkes Gesetz aus.
Das Bündnis aus mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen verurteilt den Rückzug der Bundesregierung. Er schädige das Ansehen Deutschlands als verlässlicher politischer und wirtschaftlicher Partner in der EU und zeige, welche geringe Priorität Menschenrechte sowie Klima- und Umweltschutz für die Bundesregierung haben.
Angesichts der bevorstehenden Abstimmung über die europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) am kommenden Freitag ruft UNI Global Union die Regierungen auf, diese Gesetzgebung zu unterstützen, die für die Verankerung der Menschenrechte in den Geschäftsabläufen und Wertschöpfungsketten von Unternehmen sowie in unseren Volkswirtschaften von entscheidender Bedeutung ist.
Armin Paasch, Menschenrechtsexperte von Misereor, bezeichnet die Entscheidung als „Einknicken des Bundeskanzlers vor der Wirtschaftslobby“ und einen „Schlag ins Gesicht der Opfer von Brumadinho und Rana Plaza“.
Laut einer Auswertung der ZEIT von Äußerungen, offenen Briefen und Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden befürworten mehr als 4.000 deutsche und internationale Unternehmen aller Größen ein starkes EU-Lieferkettengesetz. Dafür wurden einzelne Unternehmen und die Mitglieder von Verbänden, die sich positiv zum Gesetz geäußert haben, summiert.
Auch wenn es an einigen Stellen nachzubessern gilt, zeigt das deutsche LkSG laut den Gewerkschafter*innen Nasir Mansoor und Zehra Khan schon jetzt eine positive Wirkung und schützt Menschenrechte vor Ort - ebenso wie jene Unternehmen, die bereit sind, sich mit den Menschenrechten in ihren Lieferketten zu beschäftigen.
Wissenschaftler*innen, die in unterschiedlichen Disziplinen zu Fragen der nachhatligen Transformation der Wirtschaft forschen, lehren und beraten, fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich im EU-Rat aktiv für eine Annahme der CSDDD einzusetzen.
AG Globale Verantwortung appelliert an Minister Kocher, das EU-Lieferkettengesetz bei finaler Abstimmung zu unterstützen. Eine Enthaltung nach jahrelangen Verhandlungen wäre fatal
Die SPD-Grundwertekommission plädiert eindringlich für Deutschlands Zustimmung zum EU Trilog-Ergebnis zum CSDDD vom Dezember 2023, obwohl die FDP als Koalitionspartner der Ampel angekündigt hat, diesen europäischen Kompromiss und das im Koalitionsvertrag verankerte Thema nicht mehr mitzutragen. Die Richtlinie müsse auch im Interesse der deutschen Wirtschaft kommen.
Dagmar Pruin, die Präsidentin des evangelischen Hilfswerks „Brot für die Welt“, hat davor gewarnt, das EU-Lieferkettengesetz scheitern zu lassen. Bundeskanzler Scholz müsse mit seiner Richtlinienkompetenz dafür sorgen, dass Deutschland dem EU-Lieferkettengesetz zustimmt.
Das Bündnis aus mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert Bundeskanzler Olaf Scholz dazu auf, seine Richtlinienkompetenz zu nutzen und dem EU-Lieferkettengesetz zuzustimmen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ermutigt die Bundesregierung, der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bei der finalen Abstimmung Anfang Februar zuzustimmen, statt sich zu enthalten.
Die EU will Unternehmen zur Verantwortung ziehen, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Die FDP will das verhindern. In der Debatte werden Mythen und Fakten häufig vermischt.
Bundeskanzler Scholz in dieser Angelegenheit entscheiden und beschließen, dass die Bundesregierung das Gesetz trotz des Widerstands der FDP unterstützt, schreibt Juliane Kippenberg von Human Rights Watch
Auch das Medienhaus Correctiv berichtet aktuell über Versuche der Wirtschaftslobby, das EU-Lieferkettengesetz in letzter Minute zu stoppen, und die auffällige parallele Kehrtwende der FDP.
Die FDP kündigte per Präsidiumsbeschluss ihre Blockade an, sie wolle die EU-Lieferkettenrichtlinie aufgrund bürokratischer Hürden für Unternehmen stoppen.
Der neunte Menschenrechtsbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte befasst sich unter anderem mit der Exklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, ausbeuterischen Arbeitsbedingungen für Wanderarbeitnehmer*innen sowie der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen.
Die Organisation Terre des Hommes erklärt in einem Statement, dass sie erwartet, dass die demokratischen Parteien im Bundestag ihrer menschen- und kinderrechtlichen Verantwortung gerecht werden und das Lieferkettengesetz nicht unter dem Mantel des sogenannten Bürokratie-Abbaus aufheben.
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert die CDU/CSU und FDP in einem Pressestatement dazu auf, das "Schaulaufen mit sinnlosen Initiativen zur Aushöhlung von Menschenrechts- und Umweltschutz" zu beenden und sich anstatt dessen dafür einzusetzen, das ausverhandelte europäische Lieferkettengesetz zügig in deutsches Recht umzusetzen.
NGOs haben die Berichte von Textilunternehmen zum Lieferkettengesetz analysiert und festgestellt, dass das Gesetz Wirkung zeigt, jedoch weiterhin Verbesserungen nötig sind, insbesondere bei der Einbindung von Stakeholdern und der Präzisierung von Maßnahmen bei Menschenrechtsverletzungen.
Die Stellungnahme untersucht, ob eine Aussetzung des LkSG, der Berichtspflicht unter dem LkSG oder die Reduzierung des Anwendungsbereichs des LkSG bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie CSDDD gegen die Bestimmungen des UN-Sozialpakts verstoßen würden.
Der Policy Brief gibt einen Überblick über die aktuellen politischen Auseinandersetzungen zur gesetzlichen Regulierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten, zeigt die Mängel in der Umsetzung des LkSG auf und schlägt Maßnahmen vor, um das Gesetz zukünftig stärker an den Bedürfnissen der Beschäftigten in globalen Lieferketten auszurichten.
Dr. Bastian Brunk argumentiert, dass die Diskussion um das Lieferkettengesetz sich auf notwendige Klarstellungen konzentrieren sollte, anstatt Forderungen nach einer Abschaffung des Gesetzes oder der Berichtspflichten zu erheben.
Der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) kritisieren den Umgang der Regierung mit den aktuellen Gesetzesänderungen zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
In einem Pressestatement fordert die Initiative Lieferkettengesetz Kanzler Scholz auf, seine missverständlichen Äußerungen zum Lieferkettengesetz auf dem Arbeitgebertag (22. Oktober) schnellstmöglich klarzustellen.
Eine neue INKOTA-Studie kommt zum Schluss, dass indische Arbeiter*innen in der Schuh- und Lederindustrie aus Angst vor Konsequenzen und Diskriminierung zögern, Beschwerden einzureichen, was auf erhebliche Defizite bei den Beschwerdemechanismen entlang globaler Lieferketten hinweist.
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert ihn einem neuen Pressestatement, alle Spekulationen über eine Aussetzung des Gesetzes oder der Sanktionen zu beenden.
Die über 50 Mitgliedsorganisationen des FORUM MENSCHENRECHTE fordern in 74 Analysen zu verschiedenen Länder und Themen u.a. die konsequente Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes & die ambitionierte Transposition der EU-Lieferkettenrichtlinie. Außerdem wird bspw. das Stopp des Grünen Wasserstoffprojektes in Namibia und bei der Bekämpfung der Klimakrise auch Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.
Das Rechtsgutachten kommt entgegen einer BAFA-Handreichung zu dem Schluss, dass die Sorgfaltspflichten aus dem LkSG vielfach auch in Bezug auf das Kerngeschäft von Finanzinstituten gelten, etwa die Kreditvergabe oder die Verwaltung von Investitionsvermögen.
Die von der Bundesregierung im Zuge des sogenannten „Wachstumspakets“ angekündigte Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes steht im Widerspruch zu EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein von der Umwelt- und Verbraucherorganisation Germanwatch und Oxfam Deutschland im Mai in Auftrag gegebenes und heute veröffentlichtes Rechtsgutachten.
Die Initiative Lieferkettengesetz kritisiert das Vorhaben aus dem heute veröffentlichten Wachstumspaket, zwei Drittel der Unternehmen von der Verpflichtung zur Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zu entbinden und fordert eine ambitionierte Umsetzung des
EU-Lieferkettengesetzes.
Die Organisationen Femnet, das European Center for Constitutional and Human Rights und der pakistanische Gewerkschaftsdachverband NTUF beenden vorerst ihre Zusammenarbeit mit KiK, da das Unternehmen seinen Verpflichtungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht ausreichend nachkomme und die Umsetzung eines von KiK angeregten Arbeitsrechtsabkommens zwischen pakistanischem Zulieferer und lokaler Gewerkschaft nicht angemessen unterstütze.
Nach der Ankündigung Robert Habecks, sich dafür einsetzen zu wollen, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für zwei Jahre ausgesetzt wird, äußerten u.a. NGOs scharfe Kritik am Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers. Unterdessen sagte die deutsche Grünen-Europaabgeordnete Cavazzini im Deutschlandfunk, niemand wolle die Kernpflichten des Gesetzes pausieren lassen, es gehe allenfalls um einzelne Teile im Übergang zum europäischen Lieferkettengesetz.
Auch wenn es an einigen Stellen nachzubessern gilt, zeigt das deutsche LkSG laut den Gewerkschafter*innen Nasir Mansoor und Zehra Khan schon jetzt eine positive Wirkung und schützt Menschenrechte vor Ort - ebenso wie jene Unternehmen, die bereit sind, sich mit den Menschenrechten in ihren Lieferketten zu beschäftigen.
Das Diskussionspapier erörtert, wie freiwillige Standards und Zertifizierungen funktionieren und welche konkrete Relevanz sie im Kontext der LkSG-Umsetzung haben können. Dabei wird insbesondere kritisch hinterfragt, inwieweit sie eine Nachweisfunktion für die gesetzlich geforderten Sorgfaltspflichten erfüllen können
In der Broschüre wird das Lieferkettengesetz in die bestehenden Steuerungsinstrumente für die globalisierte Wirtschaft eingeordnet und anhand des Konzepts globaler Produktionsnetzwerke analysiert. Die rechtliche Grundlage mit besonderem Fokus auf Stakeholderbeteiligung sowie Ansatzpunkte für Gewerkschaften und betriebliche Mitbestimmung werden vorgestellt.
Beschwerden über das Gesetz häufen sich: zu teuer, zu aufwendig, nachteilig für die deutsche Wirtschaft. Doch stimmt das? Aussagen von Unternehmern und eine exklusive Studie liefern überraschende Erkenntnisse.
Seit Anfang 2023 gilt das deutsche Lieferkettengesetz. Hat es tatsächlich Auswirkungen auf die Produktion von Rohstoffen im globalen Süden, etwa auf die von Kakao? Interview mit Friedel Hütz-Adams vom Südwind-Institut für Ökonomie.
Nach einem Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ziehen zivilgesellschaftliche Netzwerke eine erste positive Bilanz, sehen aber auch Verbesserungsbedarf für die Zukunft.
Bei der Beschwerde geht es laut Oxfam um Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen auf Bananen- und Ananasplantagen von Zulieferern in Ecuador und Costa Rica. Nach Angaben von Oxfam wurden die beiden Ketten bereits im Sommer über vier Vorfälle informiert. Zur Sorgfaltspflicht der Supermärkte gehöre nach dem Lieferkettengesetz, dass sie sich informieren, unter welchen Bedingungen die Produkte hergestellt werden. Doch einige Anbieter machten weiter wie bisher und vor Ort habe sich kaum etwas geändert.
Anlässlich der von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, geäußerten Pläne, Berichtspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auszusetzen, drängt die Initiative dazu, Menschenrechte und Umweltschutz nicht weiter aufzuschieben.
Das deutsche Lieferkettengesetz sei durch die Veröffentlichung der Handreichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geschwächt worden.
Diese Executive Summary zeigt auf, wozu verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer nach dem LkSG auffordern können und wozu nicht. Es enthält zudem Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit. In Kürze wird dazu eine Handreichung mit Praxisbeispielen veröffentlicht.
Das ECCHR hat Beschwerde gegen VW, BMW und Mercedes Benz beim BAFA eingereicht und argumentiert, dass die Unternehmen keine Belege präsentiert hätten, die zeigen, dass sie auf das Risiko von Zwangsarbeit in Zulieferbetrieben in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang in angemessener Weise reagieren. Die Beschwerde wird vom Weltkongress der Uiguren und dem Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre unterstützt.
Der neue Leitfaden zeigt auf, was Gewerkschaftsvertreter, insbesondere in Betriebsräten und Aufsichtsräten in Deutschland, von einer Risikobewertung nach internationalen Standards und dem deutschen Lieferkettengesetz, das eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht vorschreibt, erwarten sollten.
Die Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik stellt nach einer Umfrage fest, dass KMUs den Schutz von Menschenrechten in der Lieferkette für wichtig halten.
Am 24. April, dem 10. Jahrestag des Rana-Plaza-Fabrikeinsturzes, reichten ECCHR und FEMNET auf Grundlage einer von der Gewerkschaft National Garment Workers Federation in Bangladesch durchgeführten Recherche eine Beschwerde nach dem neuen deutschen Lieferkettengesetz ein. Sie werfen dabei IKEA und Amazon vor, ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.
Das Feature versucht das, was das Lieferkettengesetz ab diesem Jahr von Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden verlangt: Den Weg des Sojas von einem Feld in Argentinien über die verschiedenen Lieferanten bis nach Deutschland nachzuverfolgen.
Mit dem neuen Lieferkettengesetz sollen Menschenrechte weltweit gestärkt werden. Doch wie sehr schützt es beispielsweise Kinder in Indien davor, dass sie weiter unter katastrophalen Bedingungen nach dem glitzernden Mineral Mica graben müssen?
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ tritt am 1.1.2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen.
Die Kampagne für Saubere Kleidung hat ermittelt, welche Unternehmen in Deutschland voraussichtlich ab 2023 und ab 2024 unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen.
Diese beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.