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Artikel

14 Feb 2019

Autor:
Juliane Kippenberg, Human Rights Watch

Schweiz: Rechtskommission des Ständerates vor Entscheidung über verbindlichen Menschenrechtsschutz für schweizer Unternehmen & ihre Lieferketten

'Eine glänzende Gelegenheit für den Goldsektor', 4 Feb 2019

In den nächsten Wochen kommt auf den Ständerat eine große Entscheidung zu: Sollen Schweizer Unternehmen dazu verpflichtet werden, eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungspflicht für ihr globales Handeln einzuführen?

Schweizer Geschäfte und Unternehmen beziehen ihre Rohstoffe und Produkte oft aus weit entfernten Ländern und gehen damit erhebliche Risiken für den Schutz der Menschenrechte ein. Ein Beispiel dafür ist die Lieferkette für Gold: regelmäßig werden Menschenrechtsverletzungen im Goldsektor aufgedeckt. Ein Bericht der Schweizer Regierung zum Thema hat kürzlich bestätigt, dass der Goldsektor erhebliche Risiken darstellt. [...]

Nun besteht für die Schweiz die Möglichkeit, Firmen aller Sektoren für ihr Handeln in die Verantwortung zu nehmen. Im Juni 2018 hat der Nationalrat beschlossen, dass Großunternehmen internationale, durch die Schweiz ratifizierte Menschenrechts- und Umweltverträge auch im Ausland respektieren sollen. Hierzu müssen Unternehmen eine Sorgfaltsprüfung im Bereich der Menschenrechte durchführen. In besonders schwerwiegenden Fällen können Konzerne auch für Tochterunternehmen haften. Der Beschluss erfolgte als Reaktion auf die Konzernverantwortungsinitiative der Zivilgesellschaft, in Form eines Gegenvorschlags. Darin wurden wichtige Elemente der Konzernverantwortungsinitiative aufgenommen. Er geht allerdings insbesondere in Fragen der Konzernhaftung weniger weit als die ursprünglichen Forderungen. [...]

Solange Regierungen es den Unternehmen überlassen, freiwillig Schritte zu ergreifen, wird eine systematische Sorgfaltsprüfung der Unternehmen die Ausnahme bleiben.

[mit Bezug zu Rolex, Chopard, Harry Winston (part of Swatch)]