Komitee aus Politik, Wirtschaft & Zivilgesellschaft stellt neue Schweizer Konzernverantwortungs-Initiative vor
"Neue Konzernverantwortungsinitiative verhindert Schweizer Alleingang," 7. Januar 2025
Ein breites Komitee mit Vertreter:innen aller politischer Lager sowie Unternehmer:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft stellt heute in Bern die neue Konzernverantwortungsinitiative vor...
Die neue Initiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» möchte Schweizer Konzerne dazu verpflichten, bei ihren Geschäften Menschenrechte und Umweltbestimmungen einzuhalten und ihre klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren. Die geforderten Pflichten sind eng mit den internationalen Standards in dem Bereich und den neuen Pflichten in der EU abgestimmt und gelten für Konzerne ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Franken Umsatz. Im besonders risikobehafteten Rohstoffsektor sollen auch Grossunternehmen erfasst werden, die diese Schwellenwerte nicht erreichen...
Damit sich alle Konzerne an die neuen Regeln halten, sieht die Initiative vor, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen vor einem Schweizer Gericht Schadenersatz einfordern können. Die Pflichteinhaltung soll zudem von einer unabhängigen Aufsicht stichprobenartig überprüft werden, wie das auch in den anderen europäischen Ländern vorgesehen ist.
Dem Initiativkomitee ist es wichtig, einen pragmatischen Vorschlag zu machen. Im neuen Initiativtext wurden deshalb einige Zugeständnisse an die Gegner:innen der ersten Konzernverantwortungsinitiative gemacht, um auf die bereits geführte Diskussion in der Schweiz Rücksicht zu nehmen. So ist die Haftung für Zulieferer im Vergleich zur EU-Richtlinie ausgeschlossen, die Beweislastverteilung ist im Vergleich zur ersten Initiative offener geregelt und KMU sind vom Geltungsbereich der Initiative ausgeschlossen...