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Story

23 Mai 2024

Türkei: Arbeiter*innen eines Lidl-Lieferanten kündigen Beschwerde nach Lieferkettengesetz an; inkl. Unternehmenskommentar

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Im Sommer 2023 begannen die Beschäftigten des Lidl-Lieferanten Agrobay in Izmir – ein Großteil von ihnen Frauen – gegen schlechte Arbeitsbedingungen zu protestieren. Sie berichteten von unrechtmäßigen Entlassungen von Gewerkschafter*innen und unmenschlichen Arbeitsbedingungen. Sie würden gemobbt und ihnen würden Pausen, Wasser und Toilettenbesuche verweigert. Agrobay wies die Vorwürfe zurück.

Die Arbeiter*innen erhoben auch Vorwürfe gegen Lidl und forderten den Discounter und die deutschen Behörden auf, das Lieferkettengesetz umzusetzen. Trotz der andauernden Proteste der Arbeiter*innen und der Landwirtschaftsgewerkschaft Tarım-Sen gingen die Geschäfte zwischen Agrobay und Lidl bis April 2024 unverändert weiter. Erst dann beendete Lidl die Zusammenarbeit. Die Arbeiter*inne wollen daher nun eine Beschwerde nach dem deutschen Lieferkettengesetz einreichen.

Lidl wies die Vorwürfe gegenüber der Deutschen Welle zurück. Lidl erklärte unter anderem: "Mit Rücksicht auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nahmen wir vor einigen Monaten wegen einer Beschwerde über mögliche Verletzungen der geschützten gesetzlichen Positionen unserer Mitarbeiter bei unserem indirekten Lieferanten Agrobay Ermittlungen auf. Nach diesen Ermittlungen und umfassenden Diskussionen mit allen beteiligten Parteien haben wir uns entschieden, unsere geschäftliche Beziehung mit Agrobay zu beenden."

Die früheren Arbeiter*innen beschuldigen Lidl zudem, ihnen zunächst Abfindungen in Aussicht gestellt zu haben, hierzu dann aber im weiteren Verlauf die Meinung geändert zu haben. Die Verantwortlichen von Lidl weisen diese Behauptung zurück.

Auch Agrobay hatte die Vorwürfe in einem früheren Medienartikel (s.u.) zurückgewiesen. Die Beschäftigten seien nicht wegen ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft entlassen worden. Auch unterliege das Unternehmen der Grasp-Zertifizierung, die u.a. "Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und soziale Belange der Arbeitnehmer*innen" prüfe.

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