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Artikel

16 Okt 2017

Autor:
Die Bundesregierung

Leitlinien der Bundesregierung "Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern" verweisen auf Nationalen Aktionsplan zu Wirtschaft & Menschenrechte

Die Bundesregierung legt nun diese Leitlinien vor, mit denen sie den Zusammenhang von Frieden, Sicherheit und Entwicklung weiter ausführt... Sie ergänzten das vielfältige zivilgesellschaftliche Engagement für den Frieden und bildeten die Grundlage für eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Staat und Zivilgesellschaft... Im Juni 2011 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einstimmig die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Entlang dreier Säulen (Protect, Respect and Remedy) betonen die 31 Prinzipien, dass es in der primären Verantwortung des Staates liegt, Menschenrechte zu schützen. Gleichzeitig müssen Unternehmen aber sicherstellen, dass es durch ihr Handeln und ihre Geschäftsbeziehungen nicht zu negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte kommt. Die Leitprinzipien räumen der Unterstützung von Unternehmen bei der Achtung der Menschenrechte in von Konflikten betroffenen Gebieten einen herausgehobenen Stellenwert ein (Leitprinzip 7). Das Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ist in diesen Gebieten durch die oft vollständige Abwesenheit staatlicher Strukturen besonders hoch.