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9 Dez 2016

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Medienmitteilung Verein Konzernverantwortungsinitiative

NAP endlich vorgelegt: ein Plan ohne Aktion

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Der Verein Konzernverantwortungsinitiative begrüsst die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Über fünf Jahre nach Annahme der Uno-Leitprinzipien hat die Schweiz nun eine Strategie zu deren Umsetzung. Zwar anerkennt der Plan die Herausforderungen, von 50 aufgeführten Massnahmen sind jedoch nur 6 neu. Mit dem NAP reagiert der Bundesrat auf die 2011 vom Uno-Menschenrechtsrat einstimmig verabschiedeten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Der Auftrag dazu stammt aus dem Postulat "Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz", das Ende 2012 vom Nationalrat überwiesen wurde. Seither hat sich die Publikation des NAP immer wieder verzögert. Der nun vorliegende Nationale Aktionsplan für die Schweiz anerkennt die Bedeutung der Uno-Leitprinzipien als "regulatorische Grundlage für die verschiedenen Aktivitäten der Unternehmen aus einer Menschenrechtsperspektive."  So folgt er auch vorbildlich der von der zuständigen Uno-Arbeitsgruppe empfohlenen Struktur. Der Bundesrat stellt fest: "In der Schweiz ansässige und/oder tätige Unternehmen sollen ihre menschenrechtliche Verantwortung gebührend wahrnehmen". Zu begrüssen ist zudem, dass der Bundesrat diese Umsetzung als kontinuierlichen Prozess versteht...

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