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Am 12.02.2021 stellten die Minister für Arbeit und Soziales, Wirtschaft und Energie sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in einer gemeinsamen Pressekonferenz ihren Kompromiss für ein Sorgfaltspflichtengesetz vor...
Die Unternehmen sollen [...] ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einführen, „um Risiken zu erkennen, Verletzungen geschützter Rechtspositionen oder Verstößen gegen umweltbezogene Pflichten vorzubeugen, sie zu beenden und zu minimieren“ (§ 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzentwurfs). Das beinhaltet eine jährliche beziehungsweise anlassbezogene Risikoanalyse sowie die Weitergabe der Ergebnisse dieser Analyse an die maßgebenden Entscheidungsträger, etwa den Vorstand oder die Einkaufsabteilung. Falls die Analyse zu dem Ergebnis kommt, dass gegen einzelne oder mehrere der nicht abschließend aufgeführten menschenrechtlichen Rechtspositionen oder gegen die genannten umweltrechtlichen Pflichten in schwerwiegender Weise verstoßen wird und die Rechtswidrigkeit des Tuns oder Unterlassens offensichtlich ist, sind Präventionsmaßnahmen einzuleiten...
Bei den Präventionsmaßnahmen unterscheidet der Entwurf zwischen denen im eigenen Geschäftsbereich und denen gegenüber einem unmittelbaren Zulieferer. Im eigenen Geschäftsbereich sind unter anderem die in der Grundsatzerklärung dargelegte Menschenrechtsstrategie umzusetzen, geeignete Beschaffungs- und Einkaufsstrategien zu entwickeln und zu implementieren sowie Schulungen durchzuführen. Die Strategie ist durch geeignete risikobasierte Kontrollmaßnahmen zu überprüfen. Gegenüber einem unmittelbaren Zulieferer sollen verschiedene Präventionsmaßnahmen ergriffen werden...
Falls die Verletzung einer geschützten Rechtsposition im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer schon eingetreten ist, „soll das Unternehmen unverzüglich angemessene Gegenmaßnahmen ergreifen, um diese Verletzung oder diesen Verstoß zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren“ (§ 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzentwurfs)...
Unternehmen sollen einen unternehmensinternen Beschwerdemechanismus einrichten...
Gegenüber mittelbaren Zulieferern sieht der Entwurf dagegen nur abgestufte Sorgfaltspflichten vor. So muss das Unternehmen nur bei substantiierter Kenntnis von Verletzungen oder Verstößen tätig werden (§ 9 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzentwurfs). Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen sollen die Ansprüche von Betroffenen im Rahmen der Prozessstandschaft geltend machen können. So sollen aber nur inländische Gewerkschaften oder einschlägig bekannte, nicht gewerbsmäßige Nichtregierungsorganisationen Verletzungen der überragend wichtigen Rechtspositionen Leib und Leben von Betroffenen infolge eines Verstoßes gegen eine unternehmerische Sorgfaltspflicht geltend machen können. Letztlich soll so Betroffenen ermöglicht werden, auf der Grundlage ihres lokalen Rechts Ansprüche in Deutschland mit Hilfe der genannten Prozessstandschafter durchzusetzen. Neben den Sorgfaltspflichten haben die Unternehmen noch Dokuments- und Berichtspflichten zu erfüllen...
Die behördliche Durchsetzung des Gesetzes obliegt dem BAFA...
Entgegen den Wünschen der Bundesminister Heil und Müller sieht der Gesetzentwurf keine eigene Rechtsgrundlage für eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vor, die gegen Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte verstoßen. Es wird sich zeigen, ob sich die im Gesetzentwurf vorgesehene Prozessstandschaft zum Einfallstor für Schadensersatzprozesse von im Ausland lebenden Betroffenen entwickelt. Die Ermittlung ausländischer Rechtsnormen sowie die von deren Reichweite dürften ohne aufwendige Rechtsgutachten so gut wie ausgeschlossen sein...
Was die Durchsetzung des Gesetzes anbelangt, bleibt abzuwarten, ob das BAFA mit seinen hierfür vorgesehenen 65 Planstellen ab 2023 die behördliche Kontrolle und Umsetzung des Gesetzes für etwa 3.500 Unternehmen bewältigen kann...
Ob dies ausreicht und das Gesetz sein Ziel erreicht, soll die Bundesregierung spätestens sechs Monate nach Verabschiedung einer Verordnung oder einer Richtlinie der Europäischen Union über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten evaluieren. Dies könnte schon Ende 2022, also vor Wirksamwerden des Gesetzes, der Fall sein...
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ tritt am 1.1.2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen.
Diese beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.
Zu diesem und weiteren Ergebnissen kommt eine Befragung von rund 1.000 deutschen Unternehmen, die das Softwareunternehmen Osapiens in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Februar 2022 durchführt.
Mit diesem Papier wenden sich die Initiative Lieferkettengesetz, das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte und VENRO an alle am Aufbau der neuen BAFA-Einheit beteiligten Personen, die Bundesregierung sowie den Bundestag, um relevante Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren
aus Menschenrechtsperspektive aufzuzeigen.
In vielen entscheidenden Punkten konnte der Gesetzentwurf dem massiven Druck der Wirtschaftsverbände und gewisser politischer Vertreter nicht standhalten. Durch die Abschwächung während der Beratungen verliert er an Wirksamkeit und bleibt in wichtigen Punkten hinter den UN-Leitlinien zurück.
Das Handelsblatt Research Institute hat die ökonomischen Auswirkungen der Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten in einer Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erstellt wurde.
Das Lieferkettengesetz kann in Kraft treten: Nach der Zustimmung im Bundestag hat das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten auch den Bundesrat passiert.
"Das Gesetz kam vor allem aufgrund des Drucks der Zivilgesellschaft zustande – wurde jedoch in den Verhandlungen durch Wirtschaftsverbände massiv geschwächt", schreibt ECCHR.
Der Bundestag beschloss am 11. Juni ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten - Zeit Online/dpa zum Gesetz und zur Debatte im Bundestag mit den Ministern Müller und Heil
"Wenn der Bundestag am Freitag für ein Lieferkettengesetz stimmen sollte, wird es ein überfälliger Schritt sein", kommentiert Caspar Dohmen von der Süddeutschen Zeitung.
Sehr erfreulich sei aus gewerkschaftlicher Sicht, dass zukünftig Betriebsräte stärker in das menschenrechtliche Risikomanagement mit einbezogen würden. Dies ist umso wichtiger, da eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen leider im Gesetz nicht vorgesehen ist, heißt es in der Pressemitteilung.
Die ursprünglich für den 20.05.2021 angesetzte Entscheidung des Bundestags über das Lieferkettengesetz wurde kurzfristig verschoben. Die Verabschiedung des Gesetzes in der laufenden Legislaturperiode gerät damit in Gefahr. Dabei zeigt eine aktuelle, repräsentative Kantar-Umfrage im Auftrag des vzbv, dass sich eine deutliche Mehrheit der Verbraucher*innen ein starkes Lieferkettengesetz wünscht.
Eigentlich hätte der Bundestag das sogenannte Lieferkettengesetz in dieser Woche verabschieden sollen. Das bei Teilen der Union unbeliebte Projekt wurde von der Tagesordnung genommen. Jetzt drängt die Zeit.
Die Koalition hat das geplante Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten quasi in letzter Minute von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen. Wie es in Koalitionskreisen hieß, sahen Unionsabgeordnete noch Diskussionsbedarf.
Mit dem "Lieferkettengesetz" sollen große Unternehmen verpflichtet werden, auf die Einhaltung der Menschenrechte bei ihren Zulieferern im Ausland zu achten. Es soll, nachdem die Regelungen im Gesetzentwurf schon massiv verwässert wurden, erstmals im Bundestag gelesen werden. Doch die Interessenvertreter der Wirtschaft geben nicht auf: sie haben einen Brief an alle Bundestagsabgeordneten geschrieben.
Grünen und Linkspartei geht der nach hartem Ringen in der Koalition und unter dem Druck von Wirtschaftsverbänden gefundene Kompromiss nicht weit genug. Ein Bündnis von Gewerkschaften, Hilfsorganisationen und Umweltgruppen forderte, das Lieferkettengesetz nachzuschärfen. Gleichzeitig sprachen sich mehr als 50 deutsche Unternehmen für eine wirkungsvollere Regulierung aus.
Das Briefing beleuchtet die bisherige Verwässerung des Lieferkettengesetzes und den gemeinsamen Versuch von Wirtschaftsverbänden und dem Wirtschaftsflügel der Union, das Gesetz im Bundestag ganz zu verhindern.
Der Bundestag sollte die Rechte von Kindern im geplanten Sorgfaltspflichtengesetz stärker berücksichtigen. Das fordern Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland in einem gemeinsamen Appell.
Bei einer Protestaktion vor dem Reichstagsgebäude in Berlin haben Aktivist*innen der „Initiative Lieferkettengesetz“ Nachbesserungen am geplanten Lieferkettengesetz gefordert. Auch 50 Unternehmen forderten Nachschärfungen an dem Gesetz, darunter Symrise, Tchibo und Beckers Bester.
Liveübertragung/Video: Donnerstag, 22. April - der Bundestag debattierte in erster Lesung den Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Die Debatte war auf eine halbe Stunde angesetzt. Anschließend wurde der Entwurf zur Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Nur ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz kann einen positiven Unterschied für alle Beteiligten machen. Deshalb startet der BNW jetzt eine Kampagne, in der sich Unternehmen für mehr Ambition beim Lieferkettengesetz aussprechen.
Das Schreiben von Prof. John G. Ruggie, Autor der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, an drei Bundesminister ist jetzt auch auf Deutsch verfügbar.
Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.
Entwicklungsminister Gerd Müller im Interview: "Hier in Europa haben wir gute soziale Bedingungen und dank Umweltgesetzen saubere Flüsse und saubere Luft, aber dort, wo unsere Waren hergestellt werden, werden Mensch und Natur ausgebeutet."
Das Bundeskabinett hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, mit dem Unternehmen ihren Pflichten zur Einhaltung der Menschenrechte nachkommen sollen.
Justizkommissar Reynders lobt deutsche Einigung, bekräftigt aber, dass die Kommission mit ihrem für Juni angekündigten Vorschlag für eine EU-Regelung weiter gehen will.
Ein hartes Lieferkettengesetz würde die Reputation made in Germany schützen, die für hohe Qualität, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit steht, schreibt der Präsident des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, und kritisiert die Strategie der großen Verbände.
Dass es überhaupt ein Gesetz geben wird, welches deutschen Unternehmen eine Analyse ihrer Menschenrechtsrisiken vorschreibt, ist ein Erfolg, so der Dachverband Kritische Aktionäre. Für einen echten Fortschritt gegenüber dem Status Quo müsse der Bundestag jedoch an etlichen Stellen nachbessern.
Knapp zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kompromisses zum Lieferkettengesetz spricht sich der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung in seinem Abschlussbericht für ein haftungsbewehrtes Gesetz aus.
"Die eingeschränkte Reichweite der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ist die Achillesverse des Entwurfes", schreibt Rechtsanwalt David Krebs im Verfassungsblog.
Philip Banse und Ulf Buermeyer in ihrem Podcast: "Es geht nämlich um die Frage, wie wir alle leben wollen, ohne eine Schneise der Verwüstung über den Planeten zu ziehen, ohne dass wir konsumieren und andere darunter leiden müssen. Denn Unternehmen arbeiten normalerweise eben nicht im luftleeren Raum."
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert in ihrem Kommentar zur Einigung nun die Bundestagsabgeordneten auf, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz müsse auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken, heißt es.
Die Koalition streitet weiter über das Lieferkettengesetz. Eine Spitzenrunde mit Kanzlerin Merkel brachte keine Lösung. In der Woche ab 8. Februar soll es weitergehen.
Seit Monaten gibt es in der Regierung Streit um ein Lieferkettengesetz. Ein Gespräch der Kanzlerin mit den zuständigen Ministern brachte erneut keinen Durchbruch. Doch die Zahl der Befürworter wächst.
Da die Verhandlungen der zuständigen Minister keinen Erfolg gehabt hätten, werde es im Januar ein Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Olaf Scholz geben, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 17. Dezember in Berlin.
Ein Lieferkettengesetz soll die Ausbeutung bei ausländischen Zulieferfirmen verhindern. Doch die Koalition kommt nicht voran. Das Vorhaben, bis Weihnachten eine Lösung zu finden, ist gescheitert.
Das DGCN bot in einer Q&A-Session interessierten Stakeholdern die Möglichkeit, von Anosha Wahidi, Leiterin des Stabs für Nachhaltige Lieferketten im BMZ, mehr über die Pläne des BMZ zum Gesetz zu erfahren. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind hier noch einmal zusammengefasst.
Die Verhandlungen zum Lieferkettengesetz stocken. Wirtschaftsverbände bremsen mit der Sorge vor einem Bürokratiemonster. Dabei hat das Projekt mehr Befürworter als man denken könnte - auch in Konzernen.
Kanzlerin Angela Merkel bremst beim Lieferkettengesetz. Hier wäre ausnahmsweise mal kein Tempolimit sinnvoll. Für ein Lieferkettengesetz zum globalen Schutz von Mensch und Umwelt.
Union und SPD streiten weiter um ein Gesetz, das die Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten garantieren soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erhöht jetzt noch einmal den Druck.
Die evangelische Kirche fordert ein Gesetz für die Beachtung menschenrechtlicher Standards in den Lieferketten von Unternehmen noch in dieser Wahlperiode.
Deutsche Unternehmen sollen verantwortlich sein, wenn Zulieferer Menschenrechte missachten. In einem wichtigen Punkt ist sich die Bundesregierung jedoch uneinig - noch.
Eine Mehrheit der Experten befürwortet ein Lieferkettengesetz. Das zeigte eine Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema "Menschenrechte und Wirtschaft" am Mittwoch, 28. Oktober 2020.
Eine der größten Lobby-Auseinandersetzungen tobt derzeit um das Lieferkettengesetz. Gegen ein solches Gesetz läuft die Wirtschaftslobby in Deutschland Sturm.
Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, fordert Kanzlerin Merkel, die Initiative für ein Lieferkettengesetz ins Parlament zu bringen.
Die IG Metall fordert von der Bundesregierung eine verbindliche Regulierung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit eines Lieferkettengesetz sind auch die Sanktionsmöglichkeiten, heißt es.
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