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Unternehmensantwort

13 Nov 2023

Antwort von Aurubis

1. Laut u.g. Artikel (Ihre Antwort in Fußnote 16) üben Lieferanten keinen Druck aus, dass Aurubis seine Lieferantenbasis nicht veröffentlicht; warum lehnen Sie, wenn dieser Vorwurf zutreffen sollte, die Offenlegung Ihrer Lieferkette trotzdem ab?

In der Offenlegung unserer Lieferkette entspricht Aurubis den gesetzlichen Anforderungen. In der anstehenden Berichterstattung an das BAFA werden wir konkret auf unsere im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23 ermittelten menschenrechtlichen Risiken – auch in Peru – eingehen.

Zudem: Aus wettbewerbsrechtlichen und vertraglichen Gründen veröffentlicht Aurubis keine Informationen zu seinen Lieferantenbeziehungen.

2. Was können Sie angesichts der im Artikel erwähnen Forderungen von NGOs, Rating-Agenturen, Investore etc. Erhobenen Forderungen nach mehr Transparenz zu den konkreten Minen sagen, von denen Aurubis derzeit Kupferkonzentrat bezieht?

Aus wettbewerbstechnischen Gründen legen wir unsere Lieferantenbeziehungen nicht offen.

3. Wie kommentieren Sie die im Artikel beschriebe Praxisänderung bei Gold Fields Perú bezüglich der Nicht-Nennung von Abnehmern im Jahr 2021, gab es dazu einen Austausch?

Wir kommentieren keine Aussagen zu unseren Lieferantenbeziehungen.

4. Muss Aurubis Ihrer Bewertung zufolge 2024 zur Erfüllung des deutschen LkSG offenlegen, aus welchen Minen es Kupferkonzentrat bezieht?

Laut LkSG muss Aurubis ab 2024 an das BAFA die Risiken aus unseren Lieferbeziehungen offenlegen. Dieser Anforderung wird Aurubis selbstverständlich nachkommen.

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