Antwort von EDEKA
[...] vielen Dank für Ihre Anfrage. Für den EDEKA-Verbund ist es ein wichtiges Anliegen, dass die von uns gehandelten Produkte unter sozial guten Bedingungen hergestellt werden. Entsprechend den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sehen wir es als unsere selbstverständliche Verantwortung, Menschenrechte zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dies gilt sowohl für unsere eigene Geschäftstätigkeit als auch, im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten, für unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten.
Die Einhaltung der Menschenrechte und geltender Gesetze durch die Lieferanten, etwa hinsichtlich Arbeitsbedingungen oder Entlohnung, ist grundlegende Voraussetzung, um EDEKA zu beliefern. Die ILO-Kernarbeitsnormen sind bspw. in unseren Vertragsbedingungen verankert. [...]
Um auch den hohen Anforderungen des seit 2023 in Deutschland geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gerecht zu werden, haben wir als EDEKA alle dafür erforderlichen Prozesse und Strukturen innerhalb unseres Unternehmensverbunds fest verankert. So haben wir ein Risikomanagementsystem implementiert, im Rahmen dessen wir regelmäßig Risikoanalysen durchführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen erarbeiten und umsetzen.
Des Weiteren haben wir ein eigenes Beschwerdeverfahren ins Leben gerufen. [...]
Zu der von Ihnen angesprochenen Beschwerde verschiedener NGOs stehen wir im Austausch mit dem BAFA als zuständiger Behörde. Wir haben alle Fragen des BAFA beantwortet. [...]
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