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Artikel

14 Jul 2020

Autor:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) & Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Arbeits- und Entwicklungsminister: Gemeinsame Pressemitteilung

"Bundesminister Heil und Müller: 'Jetzt greift der Koalitionsvertrag für ein Lieferketten-Gesetz. Ziel ist ein Abschluss noch in dieser Legislaturperiode'"

Heute wurden dem Interministeriellen Ausschuss der Bundesregierung die Ergebnisse zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte vorgestellt... Das Ergebnis zeigt, dass deutlich weniger als 50 Prozent ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen...

Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller: "Die Ergebnisse der zweiten Unternehmensbefragung sind erneut enttäuschend. Zur Verwirklichung von Menschenrechtsstandards... brauchen wir jetzt einen gesetzlichen Rahmen, so wie im Koalitionsvertrag festgelegt..."

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: "An der Verantwortung für Menschenrechte führt kein Weg vorbei. Dass Freiwilligkeit nicht ausreicht, zeigen die Ergebnisse unserer Umfrage. Wir brauchen ein nationales Gesetz, um auch für fairen Wettbewerb zu sorgen..."

Deswegen greift jetzt der Koalitionsvertrag. Dort heißt es: "Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen."

...Eine gesetzliche Regelung erhält breite Unterstützung aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft:

- Mehr als 60 renommierte Unternehmen fordern ein Lieferketten-Gesetz, unter anderem Tchibo, REWE, Nestlé, Alfred Ritter (Ritter Sport).
- Über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen sehen ein Gesetz für erforderlich.
- 200.000 Bürgerinnen und Bürger fordern in einer Petition ein Lieferketten-Gesetz für Deutschland.
- Der Rat für nachhaltige Entwicklung empfiehlt der Bundesregierung eine Vorreiterrolle Deutschlands bei der europäischen Gesetzgebung einzunehmen: Sie sollte dazu Eckpunkte für eine Lieferkettengesetzgebung in Deutschland verabschieden.

Die Bundesregierung setzt sich zudem im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten ein... 

Die EU-Kommission plant darüber hinaus eine Gesetzesinitiative für 2021. Ein nationales Umsetzungsgesetz wird Deutschland dann in jedem Fall brauchen.

 

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