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Artikel

8 Feb 2024

Autor:
Kindernothilfe, Save the Children Deutschland, SOS-Kinderdörfer weltweit, terre des hommes Deutschland, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland

Aufruf deutscher Kinderrechtsorganisationen zum Lieferkettengesetz: Große Chance für Kinderrechte ist durch Enthaltung der Bundesregierung gefährdet

"EU-Lieferkettengesetz: Große Chance für Kinderrechte ist durch Enthaltung der Bundesregierung gefährdet"

Gemeinsamer Aufruf von deutschen Kinderrechtsorganisationen vor der Abstimmung in Brüssel am Freitag

Deutsche Kinderrechtsorganisationen sind enttäuscht über die Ankündigung der Bundesregierung, sich bei der Abstimmung des EU-Lieferkettengesetzes am Freitag zu enthalten und damit den über Monate hinweg verhandelten Kompromiss eventuell scheitern zu lassen. In einem gemeinsamen Appell fordern Kindernothilfe, Save the Children Deutschland, SOS-Kinderdörfer weltweit, terre des hommes Deutschland, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland die Bundesregierung mit Nachdruck auf, dem EU-Gesetzvorhaben zuzustimmen und so den Schutz von Kinderrechten in globalen Lieferketten zu stärken.

[...] Gemeinsamer Appell zum EU-Lieferkettengesetz

Das EU-Lieferkettengesetz wäre ein Meilenstein für den Schutz der Kinderrechte in globalen Lieferketten, da es Unternehmen in der gesamten EU dazu verpflichten würde, die Menschen- und Kinderrechte im Rahmen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflichten zu achten.

Wir als deutsche Kinderrechtsorganisationen wären sehr enttäuscht, wenn die Bundesregierung sich der Abstimmung für ein EU-Lieferkettengesetz enthielte und damit das Scheitern einer EU-einheitlichen Gesetzgebung riskierte. Deshalb rufen wir die Bundesregierung heute mit Nachdruck dazu auf, das EU-Lieferkettengesetz im Rat der Europäischen Union zu unterstützen.

Das EU-Lieferkettengesetz enthält wichtige Elemente internationaler Standards und Abkommen, die über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinausgehen und schließt somit menschenrechtliche Lücken des deutschen LkSGs. So sollen Kinder als spezifische Personengruppe mit eigenen Rechten besser in unternehmerischen Sorgfaltspflichten berücksichtigt werden.

Das EU-Lieferkettengesetz würde außerdem gleiche Regeln für alle in der EU tätigen Unternehmen schaffen und damit einer möglichen Benachteiligung deutscher Unternehmen durch die nationale Gesetzgebung entgegenwirken.

Bereits während der EU-Ratspräsidentschaft in 2020 hatte sich die Bundesregierung zu der Notwendigkeit eines EU-Lieferkettengesetzes für den Schutz von Kinderrechten im globalen Wirtschaftskontext bekannt. Die Bundesregierung hat den abgestimmten Richtlinientext mitverhandelt und sollte dem bereits ausgehandelten Kompromiss für ein EU-Lieferkettengesetz entsprechend zuzustimmen.

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