BDI ruft Unternehmen zu hoher Beteiligung an NAP-Erhebung auf
"Bundesregierung startet Menschenrechtsüberprüfung in Unternehmen", 7. August 2019
...Zu Beginn des Jahres 2020 sollen die Ergebnisse der Umfrage veröffentlicht werden. Dabei ist es das Ziel der Bundesregierung, ein erstes realistisches Bild des Umgangs mit der menschenrechtlichen Sorgfalt in deutschen Unternehmen zu erhalten, um gegebenenfalls weitere spezifische Maßnahmen und Unterstützung anbieten zu können. Voraussichtlich wird es in der ersten Jahreshälfte 2020 dann eine zweite und abschließende repräsentative Umfrage zur Einhaltung des NAP geben.
Anspruch der deutschen Wirtschaft muss es sein, durch eine hohe Beteiligung an der Umfrage der Bundesregierung die flächendeckenden Anstrengungen zur menschenrechtlichen Sorgfalt in Unternehmen in Abhängigkeit von den individuellen Unternehmensrisiken zu erläutern. Dabei bietet das Monitoring-Verfahren die Chance zu verdeutlichen, welche Möglichkeiten und Limitierungen Unternehmen bei der Wahrung von Menschenrechten in komplexen Wertschöpfungsnetzwerken haben. So besteht bis 2020 die Möglichkeit, ein gemeinsames Verständnis davon zu entwickeln, welche Rolle Staaten als erste Adressaten bei der Gewährleistung elementarer Menschenrechte und Unternehmen als verantwortliche Akteure im nationalen und globalen Handel zukommt. Nur so wird es möglich sein, eine sachliche und konstruktive Debatte zwischen Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu führen...