Beschwerde gegen Springer-Konzern wegen israelischer Siedlungen
Zeitung für Kleinanzeigen trägt laut Klägern zur illegalen Landnahme bei
Fünf Bewohner aus dem von Israel besetzten Westjordanland und die Gemeinderäte ihrer Dörfer Iskaka, Marda und Taybeh haben beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Deutschland eine offizielle Beschwerde gegen den Medienkonzern Axel Springer eingereicht. Der Vorwurf: Springers israelische Tochtergesellschaft »Yad2«, eine Zeitung für Kleinanzeigen, trage durch Immobilienanzeigen in illegalen Siedlungen zur Verletzung von Menschenrechten in Palästina bei. Damit könnte Springer gegen das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstoßen. Es verlangt, dass Unternehmen Menschenrechtsrisiken entlang ihrer globalen Lieferketten identifizieren und minimieren. Das gilt auch für Tochtergesellschaften.
Über die Beschwerde, eingereicht durch das Jerusalem Legal Aid and Human Rights Centre, berichtete der Journalist Hanno Hauenstein vergangene Woche in dem investigativen Internetmagazin »The Intercept«. Es war auch Hauenstein, der die fragwürdige Praxis im Februar öffentlich gemacht hatte. Demnach bewirbt »Yad2« zum Verkauf stehende Häuser in jüdischen Siedlungen im Westjordanland mit dem Slogan »Vom Fluss bis zum Meer«. [...]
Die Klage stützt sich auf Karten die zeigen, wie Immobilienangebote von »Yad2« in den Siedlungen Ariel und Rimonim das Land der drei gegenständlichen palästinensischen Dörfern betreffen. Zudem bezieht sie sich auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2024, das die Verpflichtung von Staaten betont, Geschäftspraktiken zu unterbinden, die Israels illegale Besatzung unterstützen. [...]
Zunächst wird die Beschwerde aber vom Bafa geprüft – und das kann dauern. »Die Behörde kann die Maßnahmen sofort anordnen, sodass die Inserate zumindest vorübergehend während seiner Ermittlungen offline geschaltet sind«, erklärt allerdings Robert Grabosch aus dem Kreis der Anwälte, die die Betroffenen unterstützen. »Das halte ich hier im Sinne eines effektiven Schutzes der Menschenrechte für geboten«, so der Anwalt zu »nd«.
Axel Springer ist Europas größte Verlagsgruppe und bekennt sich in seinen Leitlinien ausdrücklich zur Unterstützung Israels. Dies beeinflusst auch die Berichterstattung, indem etwa propalästinensische Stimmen in der zu Springer gehörenden »Bild« pauschal als »Israel-Hasser« bezeichnet werden. Laut »The Intercept« wurde während des Gaza-Krieges auch bei der Springer-News-App Upday die Berichterstattung zugunsten israelischer Perspektiven priorisiert.
Der Springer-Konzern sagte »nd«, dass ihm bislang keine Informationen über die Beschwerde vorlägen. Fragen zu den Praktiken von »Yad2« und zur Einhaltung von Pflichten gemäß dem Lieferkettengesetz beantwortete die Sprecherin auf weitere Nachfrage mit Schweigen. [...]