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'The EU Directive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD): The Final Political Compromise'
...A. Personal Scope: Very Large Companies
The Directive applies to very large EU companies employing more than 1,000 employees and generating a net worldwide annual turnover of EUR 450 million, regardless of the sector in which they operate. To avoid circumvention, these thresholds are calculated at the group level and smaller franchise owners receiving royalties in the EU are also covered. Remarkably, the Directive also applies to non-EU companies generating a net turnover of more than EUR 450 million in the EU...
B. Material Scope: Human Rights, the Environment and Climate
Companies covered by the CSDDD are expected to undertake due diligence with respect to their human rights and environmental impacts. The Directive defines ‘adverse human rights impact’ as the impact resulting from an abuse of selected human rights tailored for corporate conduct and other human rights enshrined in a list of international instruments...
The CSDDD also contains climate obligations. Companies are expected to adopt and put into effect annual transition plans for climate change mitigation...
C. Due Diligence: What, Where, How
The process of due diligence outlined in the CSDDD broadly aligns with expectations under the UNGPs and the OECD Guidelines for Multinational Enterprises (OECD Guidelines), with some points of departure. Under the CSDDD, member states are obliged to ensure that relevant companies conduct due diligence. Those companies must integrate due diligence into their policies; identify actual or potential adverse impacts; prevent and mitigate potential adverse impacts; bring actual adverse impacts to an end, minimise their extent and remediate; establish and maintain a notification and complaints procedure; monitor the effectiveness of their due diligence policy and measures; and publicly communicate on due diligence. The CSDDD also includes a cross-cutting obligation to conduct meaningful consultation with stakeholders at the different stages of the due diligence process.
[C]ompanies must take ‘appropriate measures’ and take into account specific factors when designing them. Appropriate measures are defined as measures ‘capable of achieving the objectives of due diligence by effectively addressing adverse impacts in a manner commensurate to the degree of severity and the likelihood of the adverse impact’... Introducing an effectiveness requirement for such measures should encourage targeted measures to address specific impacts, rather than being focused solely on compliance. Arguably, this requirement should also rule out mere contractual delegation of due diligence measures...
D. Enforcement and Access to Remedy
The CSDDD is the first mandatory due diligence instrument containing two complementary enforcement mechanisms. On the one hand, member states must designate a public supervisory authority to verify compliance... On the other hand, the CSDDD introduces a fault-based civil liability as a way to provide access to justice for victims of adverse impacts. It is the first mandatory due diligence legislation clarifying so precisely the conditions of parent and contracting company liability in the value chain...
To attenuate the onerous burden of proof for claimants, domestic courts must be able to order the disclosure of evidence that lies in the control of the company ‘in accordance with national procedural law’. This should be read as requiring the member states to introduce or adapt a mechanism of disclosure in accordance with their existing laws, otherwise, it would be meaningless...
Der neunte Menschenrechtsbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte befasst sich unter anderem mit der Exklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, ausbeuterischen Arbeitsbedingungen für Wanderarbeitnehmer*innen sowie der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen.
Die über 50 Mitgliedsorganisationen des FORUM MENSCHENRECHTE fordern in 74 Analysen zu verschiedenen Länder und Themen u.a. die konsequente Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes & die ambitionierte Transposition der EU-Lieferkettenrichtlinie. Außerdem wird bspw. das Stopp des Grünen Wasserstoffprojektes in Namibia und bei der Bekämpfung der Klimakrise auch Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.
Das besondere Format der Branchendialoge hat in den vergangenen fünf Jahren einige positive Wirkungen hervorgebracht – in der Gesamtschau ist die zivilgesellschaftliche Bilanz aber durchwachsen. Zu diesem Schluss kommen an den Branchendialogen beteiligte NGOs in einem neuen Hintergrundpapier. Versuche von Unternehmen, ihre Aktivitäten in den Branchendialogen als Stakeholder Engagement darzustellen, seien vor dem Hintergrund der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD kritisch zu betrachten.
Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, inwieweit das LkSG aufgrund der CSDDD anzupassen ist. Zu den Schwellenwerten des Anwendungsbereiches heißt es wie in einigen weiteren anwaltlichen Analysen, dass wegen des Verschlechterungsverbots nach Art. 1 Abs. 2 CSDDD neben der Arbeitnehmerzahl kein weiterer Umsatzschwellenwert eingeführt werden dürfe.
In dieser Publikation analysiert der Rechtsanwalt Robert Grabosch, LL.M., welche Pflichten für Unternehmen mit der EU-Lieferkettenrichtlinie einhergehen, welcher Schutz für Mensch und Umwelt künftig gewährleistet werden muss und welche Unterschiede zwischen der europäischen Richtlinie und dem deutschen Lieferkettengesetz bestehen.
Die von der Bundesregierung im Zuge des sogenannten „Wachstumspakets“ angekündigte Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes steht im Widerspruch zu EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein von der Umwelt- und Verbraucherorganisation Germanwatch und Oxfam Deutschland im Mai in Auftrag gegebenes und heute veröffentlichtes Rechtsgutachten.
Über 100 (Stand 22. Mai) große Unternehmen, KMU und Netzwerke, darunter Maersk, Aldi Süd Holding, Cisco, Nokia, H&M Group, Scania und Ritter Sport, haben sich im Zuge der finalen formalen Annahmephase zusammengeschlossen, um sich erneut für die Lieferkettenrichtlinie CSDDD auszusprechen und EU-Entscheidungsträger*innen aufzufordern, sie nun final zu bestätigen.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD schafft klare Vorgaben für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen, um Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten zu verhindern und Wettbewerbsvorteile durch Ausbeutung zu beseitigen.
Der EU-Ministerrat hat die CSDDD final verabschiedet. Die Koalition für Konzernverantwortung fordert, dass nun auch die Schweiz ein international abgestimmtes Konzernverantwortungsgesetz einführt.
Die CSDDD ist laut Initiative Lieferkettengesetz ein großer Fortschritt für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in den Wertschöpfungsketten großer Unternehmen, weshalb eine zügige und konsequente Umsetzung in nationales Recht notwendig sei. In ihrer zusammen mit einer Pressemitteilung veröffentlichten Kurzanalyse beleuchtet die Initiative die Stärken und Schwächen der Richtlinie.
Das Europäische Parlament hat neue Gesetze verabschiedet, um Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zur Verantwortung zu ziehen. Das hat auch weitreichende Auswirkungen auf die grössten Unternehmen der Schweiz.
Nach dem Feldzug der FDP stand das EU-Lieferkettengesetz kurz vor dem Aus. In einem dramatischen Verhandlungs-Endspurt ist es der belgischen Ratspräsidentschaft nun doch noch gelungen, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für das wichtige Menschenrechtsvorhaben zu sichern. Und das, obwohl sich Deutschland enthalten hat.
In der EU wurde am Dienstag und Mittwoch ein weiterer Kompromissvorschlag verschickt, weil die EU-Lieferkettenrichtlinie unter den Regierungen keine Mehrheit findet. Dabei kam man den Kritikern des Vorhabens wesentlich entgegen.
Nach Informationen von Euractiv hat die belgische Ratspräsidentschaft noch in letzter Minute Versuche unternommen, eine Lösung für den Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes zu finden.
In der deutschen Bevölkerung gibt es derweil eine große Unterstützung für das EU-Lieferkettengesetz: Mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland wollen das Gesetz, wie eine neue repräsentative Umfrage zeigt.
Wenn die Bundesregierung an ihrer Enthaltung beim EU-Lieferkettengesetz festhält, handelt sie gegen den Willen der deutschen Bevölkerung. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage.
Angesichts einer möglichen deutschen Enthaltung bei der Ratsabstimmung zur EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD fordern 26 Unternehmen und Netzwerke, darunter ALDI SÜD, Bayer, Mars, Primark, KiK, Tchibo, Ritter Sport, VAUDE, FRoSTA und die Global Network Initiative, den Bundeskanzler in einer gemeinsamen Erklärung dringend auf, den im Dezember 2023 erzielten CSDDD-Kompromiss zu sichern. Die Erklärung wurde erstmals am 6. Februar veröffentlicht; seitdem sind weitere Unterzeichner hinzugekommen.
Michaela Streibelt und Daniel Schönfelder kommentieren, warum die Richtlinie im Sinne der Wirtschaft wäre und räumen mit einigen der häufigsten Irrtümer zum Text auf.
Das europäische Lieferkettengesetz war fertig ausgehandelt – dann blockierte die FDP die Verabschiedung. Nun gehen mehrere Grüne die Liberalen scharf an und hoffen auf ein Machtwort des Bundeskanzlers.
"Würde die Richtlinie nicht verabschiedet, könnte es zu einer Fragmentierung der Sorgfaltsplichten der EU-Mitgliedsstaaten kommen", heißt es in der Erklärung.
Der Bundeskanzler gilt nicht als Mann vieler Worte. Im Streit um Deutschlands mögliche Enthaltung bei der Abstimmung über die EU-Lieferkettenrichtlinie fällt dies zunehmend negativ auf.
Der Kinderrechtsaktivist Kailash Satyarthi fordert das Ende der Blockade des EU-Lieferkettengesetzes durch die deutsche Regierung. Ein Scheitern des Regelwerks würde den Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit um Jahrzehnte zurückwerfen.
Die unterzeichnenden Nichtregierungsorganisationen sowie der Europäische
Gewerkschaftsbund mit seinen 93 nationalen Gewerkschaftsorganisationen und zehn
europäischen Gewerkschaftsverbänden fordern den Bundeskanzler auf, die Verschiebung der EU-Ratsentscheidung für die Revision der deutschen Position zu nutzen.
Nicht nur der Koalitionspartner der ÖVP, sondern auch die Sozialdemokraten wollen den Wirtschaftsminister in der Debatte um das geplante EU-Lieferkettengesetz zu einem Umdenken bewegen.
Gemeinsam mit der Mitgliedsorganisation Ekō ruft die Initiative Lieferkettengesetz Olaf Scholz in einer aktuellen Petition auf: Bekennen Sie sich endlich zum EU-Lieferkettengesetz und sagen Sie JA zu Menschenrechten und Umweltschutz!
Als Teile der Bundesregierung das EU-Lieferkettengesetz nicht mittragen wollten, gab es in Brüssel Verwirrung. Staatssekretär Flasbarth stellt sich jetzt klar hinter das Gesetz.
Die FDP blockiert das europäische Lieferkettengesetz und argumentiert, sie schütze deutsche Unternehmen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Guido Zeitler, widerspricht im Interview: Die FDP schade den Unternehmen.
Mit Geheimdiplomatie vorbei am Kabinett versuchen die Liberalen, ihre eigene Agenda durchzusetzen. Diplomaten in Brüssel sind zunehmend irritiert und zweifeln an Deutschlands Verlässlichkeit.
Der Ampel-Streit um die geplante deutsche Enthaltung beim Votum für ein EU-Lieferkettengesetz weitet sich aus: Steffi Lemke, Annalena Baerbock und Marco Buschmann lassen ihrem Frust freien Lauf. Die Forderungen nach einem Machtwort des Bundeskanzlers mehren sich.
Die Enthaltung beim EU-Lieferkettengesetz wäre laut Marcel Fratzscher nicht nur ein moralisches Versagen, sondern könnte langfristig vor allem der offenen deutschen Wirtschaft und ihrem wichtigsten Markenkern, der Reputation ihrer Produkte „Made in Germany“, schaden.
In einem gemeinsamen Appell fordern Kindernothilfe, Save the Children Deutschland, SOS-Kinderdörfer weltweit, terre des hommes Deutschland, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland die Bundesregierung mit Nachdruck auf, dem EU-Gesetzvorhaben zuzustimmen und so den Schutz von Kinderrechten in globalen Lieferketten zu stärken.
Torsten Safarik, der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, erklärt in einem Interview mit ZEIT ONLINE, dass er ein EU-Lieferkettengesetz begrüßen würde.
Katholische Bischöfe Freistetter und Turnovszky richten dringenden Appell an verantwortliche Minister, von angekündigter Zustimmung am 9. Februar nicht abzurücken: Sie schützen damit Menschen, insbesondere Kinder, vor Ausbeutung und leisten einen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung
Amnesty International appelliert an die Bundesregierung ihre Entscheidung zu revidieren. Das EU-Lieferkettengesetz sei ein wichtiger Schritt in Richtung Schutz von Menschenrechten, Klima und Umwelt: Die EU-Mitgliedsstaaten sollten dem Gesetz zustimmen.
Die FDP sieht sich bei ihrer Blockade des EU-Lieferkettengesetzes als Sprachrohr der Wirtschaft. Dabei sprechen sich viele Unternehmen für ein starkes Gesetz aus.
Angesichts der bevorstehenden Abstimmung über die europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) am kommenden Freitag ruft UNI Global Union die Regierungen auf, diese Gesetzgebung zu unterstützen, die für die Verankerung der Menschenrechte in den Geschäftsabläufen und Wertschöpfungsketten von Unternehmen sowie in unseren Volkswirtschaften von entscheidender Bedeutung ist.
Das Bündnis aus mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen verurteilt den Rückzug der Bundesregierung. Er schädige das Ansehen Deutschlands als verlässlicher politischer und wirtschaftlicher Partner in der EU und zeige, welche geringe Priorität Menschenrechte sowie Klima- und Umweltschutz für die Bundesregierung haben.
Laut einer Auswertung der ZEIT von Äußerungen, offenen Briefen und Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden befürworten mehr als 4.000 deutsche und internationale Unternehmen aller Größen ein starkes EU-Lieferkettengesetz. Dafür wurden einzelne Unternehmen und die Mitglieder von Verbänden, die sich positiv zum Gesetz geäußert haben, summiert.
Armin Paasch, Menschenrechtsexperte von Misereor, bezeichnet die Entscheidung als „Einknicken des Bundeskanzlers vor der Wirtschaftslobby“ und einen „Schlag ins Gesicht der Opfer von Brumadinho und Rana Plaza“.
Die SPD-Grundwertekommission plädiert eindringlich für Deutschlands Zustimmung zum EU Trilog-Ergebnis zum CSDDD vom Dezember 2023, obwohl die FDP als Koalitionspartner der Ampel angekündigt hat, diesen europäischen Kompromiss und das im Koalitionsvertrag verankerte Thema nicht mehr mitzutragen. Die Richtlinie müsse auch im Interesse der deutschen Wirtschaft kommen.
Wissenschaftler*innen, die in unterschiedlichen Disziplinen zu Fragen der nachhatligen Transformation der Wirtschaft forschen, lehren und beraten, fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich im EU-Rat aktiv für eine Annahme der CSDDD einzusetzen.
Auch wenn es an einigen Stellen nachzubessern gilt, zeigt das deutsche LkSG laut den Gewerkschafter*innen Nasir Mansoor und Zehra Khan schon jetzt eine positive Wirkung und schützt Menschenrechte vor Ort - ebenso wie jene Unternehmen, die bereit sind, sich mit den Menschenrechten in ihren Lieferketten zu beschäftigen.
AG Globale Verantwortung appelliert an Minister Kocher, das EU-Lieferkettengesetz bei finaler Abstimmung zu unterstützen. Eine Enthaltung nach jahrelangen Verhandlungen wäre fatal
Dagmar Pruin, die Präsidentin des evangelischen Hilfswerks „Brot für die Welt“, hat davor gewarnt, das EU-Lieferkettengesetz scheitern zu lassen. Bundeskanzler Scholz müsse mit seiner Richtlinienkompetenz dafür sorgen, dass Deutschland dem EU-Lieferkettengesetz zustimmt.
Das Bündnis aus mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert Bundeskanzler Olaf Scholz dazu auf, seine Richtlinienkompetenz zu nutzen und dem EU-Lieferkettengesetz zuzustimmen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ermutigt die Bundesregierung, der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bei der finalen Abstimmung Anfang Februar zuzustimmen, statt sich zu enthalten.
Die EU will Unternehmen zur Verantwortung ziehen, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Die FDP will das verhindern. In der Debatte werden Mythen und Fakten häufig vermischt.
Bundeskanzler Scholz in dieser Angelegenheit entscheiden und beschließen, dass die Bundesregierung das Gesetz trotz des Widerstands der FDP unterstützt, schreibt Juliane Kippenberg von Human Rights Watch
Auch das Medienhaus Correctiv berichtet aktuell über Versuche der Wirtschaftslobby, das EU-Lieferkettengesetz in letzter Minute zu stoppen, und die auffällige parallele Kehrtwende der FDP.
Die FDP kündigte per Präsidiumsbeschluss ihre Blockade an, sie wolle die EU-Lieferkettenrichtlinie aufgrund bürokratischer Hürden für Unternehmen stoppen.