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Artikel

29 Jun 2020

Autor:
Hannes Koch, taz

Billig produzieren, verklagt werden

27. Juni 2020

Der Druck auf hiesige Unternehmen nimmt zu, die Arbeits- und Umweltbedingungen in ihren ausländischen Zulieferfabriken zu verbessern. Die Firmen „müssen künftig prüfen, ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf die Menschenrechte auswirken“, heißt es in den Eckpunkten für ein „Sorgfaltspflichtengesetz“...

[D]ie Unternehmen [müssen] selbst „Maßnahmen ergreifen und überprüfen“, damit die sozialen und ökologischen Menschenrechte von Zulieferbeschäftigten und Anwohner*innen nicht verletzt werden. Außerdem haben die Betriebe Beschwerdemechanismus einzurichten... Wer dagegen verstößt, kann vor bundesdeutschen Gericht auf Schadensersatz verklagt werden. Hiesige Behörden... können Bußgelder verhängen und Firmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen.

Allerdings ist das „Haftungsrisiko für die Unternehmen begrenzt“, wie es in den Eckpunkten heißt... Außerdem soll es möglich sein, den Nachweis für die Sorgfalt durch die Mitwirkung in einem „Branchenstandard“ zu erbringen. Wenn Firmen etwa aktiv im von Entwicklungsminister Gerd Müller gegründeten Textilbündnis mitwirken oder den Standard der Fair Wear Foundation anwenden, wären sie auf der sicheren Seite.

Beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) freut man sich über solche Entschärfungen... Gleichwohl kritisiert der BDI das Vorhaben...

Die Reaktion der Menschenrechts- und Entwicklungsverbände ist gemischt. Miriam Saage-Maaß von der juristischen Bürgerrechtsorganisation ECCHR lobt „die umfassende Definition der menschenrechtlichen Sorgfalt“. Sie wie auch Armin Paasch vom katholischen Hilfswerk Misereor kritisiert allerdings die Möglichkeit für Unternehmen, ihre individuellen Nachweispflichten durch die Teilnahme an Branchenstandards abzugelten. Die Initiative Lieferkettengesetz bemängelte unter anderem, dass Umweltschutz eine zu geringe Rolle spiele...

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