Bundesregierung plant Exportverbot von in der EU untersagten Pestiziden
In ihrem Koalitionsvertrag beschloss die Bundesregierung, den Export von bestimmten Pestiziden zu untersagen, die in der EU aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind. Der Verordnungsentwurf vom Juni 2023 enthält allerdings laut Expert*innen und Betroffenen große Lücken. Zum einen sei die Liste Liste der Pestizide unvollständig und es fehlten wichtige gesundheitsschädliche Stoffe wie bspw. Imidacloprid. Zum anderen bezieht sich der Entwurf lediglich auf den Export von fertigen Pflanzenschutz-Produkten, in denen die gesundheitsschädlichen Substanzen auf der Liste enthalten sind, nicht jedoch auf die giftigen Grundsubstanzen selbst. In einem Brief hatten 274 NGOs aus dem Globalen Süden zuvor ausdrücklich davor gewarnt, das Verbot auf die fertigen Pflanzenschutzmittel zu beschränken und Pflanzenschutzwirkstoffe außen vor zu lassen:
"Das bloße Verbot der Ausfuhr von fertig hergestellten Pestizidprodukten wird nicht ausreichen, um Schäden zu verhindern, da die Exporteure einfach dazu übergehen könnten, die Wirkstoffe auszuführen, die dann im Einfuhrland zusammengesetzt und verwendet würden."Brief von 274 Menschenrechts-, Kleinbauern- und Umweltorganisationen aus dem Globalen Süden an Landwirtschaftsminister Cem Özdemir
Auch ein Rechtsgutachten aus dem Jahr 2022 empfahl, um Schutzlücken zu schließen, nicht nur die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln, sondern auch die Ausfuhr von nicht genehmigten Pflanzenschutzwirkstoffen zu verbietet.