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22 Apr 2021

Autor:
Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW)

Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft fordert stärkeres Lieferkettengesetz

„Der Bundestag muss jetzt die Chance nutzen, dass Deutschland doch noch eine Vorreiterrolle beim Thema unternehmerische Verantwortung für die Lieferkette einnehmen kann“, begründet Dr. Katharina Reuter, BNW-Geschäftsführerin die Haltung des Verbandes.

„Angesichts der fatalen Verhinderungstaktik des Wirtschaftsministeriums einerseits – und den hoffnungsvollen Beschlüssen für eine ambitionierte EU-Regelung andererseits, setzen wir jetzt auf die Stärkung des Regierungsentwurfes“, so Reuter weiter. „Die Pionierunternehmen in unserem Verband zeigen jeden Tag, was möglich ist, wenn ein Unternehmen die Verantwortung für seine Lieferkette übernimmt. Wir brauchen jetzt allerdings bindende Regelungen für alle, damit die gleichen Sorgfaltspflichten gelten. Nur so schaffen wir ein Level Playing Field.“ Dies bestätigt auch Jörg von Kruse, Geschäftsführer i+m Naturkosmetik Berlin GmbH. Aus seiner Sicht könne das Lieferkettengesetz dazu führen, „das Wirtschaften in seiner Struktur positiv zu verändern“.

Der BNW hat mit seiner kürzlich gestarteten Kampagne #TransparentesWirtschaften bereits die landläufige Meinung widerlegt, „die“ Wirtschaft sei gegen das Lieferkettengesetz. Vielmehr konnte die Kampagne zeigen, wie viele Unternehmer:innen sich ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz wünschen. So fordert auch Jona Christians, CEO Sono Motors GmbH, von der Politik Rahmenbedingungen, die für mehr Transparenz sorgen: “Die Verantwortung für eine nachhaltige Mobilität endet nicht beim Auto. Wir treten ein für eine Welt, in der Menschenrechte geachtet werden, entlang der gesamten Wertschöpfung. Wir unterstützen daher die Umsetzung eines Lieferkettengesetzes, um für mehr Transparenz entlang der Lieferkette zu sorgen.”

In dem gemeinsamen Statement fordern Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen (u.a. Tchibo, Ben & Jerry‘s, Weleda AG, VAUDE, Beckers Bester, Tony´s, Shift Phones, Sono Motors) Nachschärfungen in diesen drei Punkten:

  • Konsequente Anwendung des risikobasierten Ansatzes der UN-Leitprinzipien und OECD-Leitsätze sowie die Sicherstellung, dass proaktive Sorgfaltspflichten für die gesamte Wertschöpfungskette gelten
  • Stärkung der Rechte von Betroffenen und „Level Playing Field“ bei den Anforderungen für Wiedergutmachung (inkl. rechtliche Mechanismen)
  • Keine Mindestgröße für Unternehmen und Anwendbarkeit auch bei Firmen mit Geschäftstätigkeit in Deutschland

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