Deutsches Lieferkettengesetz: Palästinenser*innen legen wegen mutmaßlicher Förderung israelischen Landraubs Beschwerde gegen Axel Springer ein
"Beschwerde in Deutschland gegen Axel Springer wegen Förderung illegaler Landnahme in Palästina durch Yad2 eingereicht"
Fünf palästinensische Beschwerdeführer sowie die Dörfer Iskaka, Tabyeh und Marda in den besetzten palästinensischen Gebieten – vertreten durch das Jerusalem Legal Aid and Human Rights Centre (JLAC) – haben eine richtungsweisende Beschwerde gegen die große deutsche Medienverlagsgruppe Axel Springer S.E. eingereicht. Darin werden Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten des Unternehmens nach deutschem Recht dargelegt. Axel Springer wird vorgeworfen, über eine israelische Tochtergesellschaft, die die Kleinanzeigenplattform Yad2 betreibt, zu Landraub und andauernden Menschenrechtsverletzungen in den besetzten palästinensischen Gebieten beizutragen. Laut JLAC vermittelt Yad2 einen Großteil der Immobilientransaktionen im besetzten Westjordanland und in Ost-Jerusalem, während Zwangsräumungen, Aneignungen und Siedlergewalt dort weiter zunehmen.
Die Beschwerde, die von Law for Palestine (L4P), dem European Legal Support Center (ELSC) und dem Palestine Institute for Public Diplomacy (PIPD) mitunterstützt wird, ist ein wichtiger Schritt, um internationale Unternehmen für ihre Beteiligung an israelischen Verbrechen gegen Palästinenser zur Verantwortung zu ziehen.
Vorwürfe gegen Axel Springer
Auf der Grundlage investigativer Recherchen, die The Intercept im Februar 2024 erstmals veröffentlicht hat, wird Axel Springer vorgeworfen, gegen deutsche Gesetze zur Sorgfaltspflicht in Auslandsgeschäften zu verstoßen. Konkret wird dem Unternehmen angelastet, über Yad2, der israelischen Online-Plattform zum Verkauf und zur Vermietung von Immobilien im Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, beizutragen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind über diese Plattform über 5000 Angebote von Immobilien und Grundstücken in dem von Israel völkerrechtswidrig besetzten und besiedelten Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalem eingestellt. Diese Praxis verschärft und verfestigt die Zwangsvertreibung von Palästinensern erheblich und verstärkt darüber hinaus die illegale Annexion ihres Landes. Diese Aktivitäten müssen vor dem Hintergrund schwerer Menschenrechtsverletzungen gegen Palästinenser verstanden werden.
Die Beschwerde wird im Namen palästinensischer Beschwerdeführer eingereicht, deren Land und Leben durch die israelische Besatzung und Siedlungspolitik, die vom IGH im Juli 2024 als prinzipiell rechtswidrig eingestuft wurde, stark beeinträchtigt wurden. [...]
Rechtlicher Kontext
Diese Beschwerde steht im Einklang mit dem diesjährigen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zu den rechtlichen Folgen der Politik und der Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten. Der IGH hat ausdrücklich die Verpflichtung der Staaten bekräftigt, Geschäftstätigkeiten zu verbieten, die die illegale israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete unterstützen. Die Beschwerde gegen Axel Springer versteht sich als erster Schritt, Deutschland als UN-Mitgliedstaat dazu aufzufordern, diesen Verpflichtungen nachzukommen.
Die Beschwerde wirft Axel Springer vor, gegen das Lieferkettengesetz (LkSG) zu verstoßen, das seit 2023 von größeren deutschen Unternehmen verlangt, Menschenrechtsrisiken in Lieferketten und Tochtergesellschaften zu vermeiden. Öffentliche Unterlagen deuten darauf hin, dass Springer einen bestimmenden Einfluss auf seine israelische Tochtergesellschaft Yad2 ausübt und nicht verhindert, dass Inserate auf Yad2 zur Zwangsräumung und zum Entzug von Land beitragen, womit auch weitere Menschenrechtsverletzungen, Gewaltanwendung, Bewegungseinschränkungen und Umweltschäden einhergehen.
Einige palästinensische Beschwerdeführer haben bereits Land verloren, andere sind unmittelbar von Landraub gefährdet. Sie fordern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dazu auf, einstweilige Maßnahmen zu ergreifen, um die Immobilienangebote von Yad2 im Westjordanland und Ostjerusalem zu stoppen. Sie fordern zudem, ein Bußgeld von bis zu 2 Prozent des Springer-Jahresumsatzes zu verhängen, zumal eine kürzlich geschaltete Yad2-Anzeige die israelische Kontrolle über das gesamte Westjordanland ausdrücklich unterstützt. [...]