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Artikel

23 Feb 2021

Autor:
Human Rights Watch

Deutschland: Bundestag sollte vorgeschlagenes Lieferkettengesetz nachbessern

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Verpflichtungen von Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte in Lieferketten regelt, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, muss aber in entscheidenden Bereichen verbessert werden, so Human Rights Watch heute. Der Bundestag sollte Unternehmen explizit dazu verpflichten, menschenrechtliche Risiken kontinuierlich und systematisch entlang der gesamten Lieferkette zu bewerten und anzugehen, nicht nur bei ihren unmittelbaren Zulieferern...

"[W]enn dieses Gesetz die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen in den globalen Lieferketten verhindern soll, müssen die Unternehmen die Risiken auch bei Zulieferern, die nicht unmittelbar für sie arbeiten, systematisch bewerten und angehen, und nicht nur in Ausnahmefällen, wenn NGOs oder die Medien Alarm schlagen." ...

Der jüngste Kompromissvorschlag der Regierung kommt zum letztmöglichen Zeitpunkt für die Verabschiedung des Gesetzes durch den aktuellen Bundestag, da im September Bundestagswahlen anstehen...

Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf im März vom Kabinett beschlossen und dann in den Bundestag eingebracht wird. Während das Gesetz gute Chancen hat, verabschiedet zu werden, da die Regierungskoalition eine Mehrheit der Sitze im Bundestag hält, wird es wahrscheinlich dennoch zu einer intensiven Debatte kommen. Einige CDU-Politiker plädieren für kein oder für ein schwächeres Gesetz, während Abgeordnete der Grünen und der Linkspartei ein weitaus strengeres Gesetz fordern.

Deutschland sollte sich zum Ziel setzen, innerhalb der EU mit gutem Beispiel voranzugehen, so Human Rights Watch. Ein robustes Lieferkettengesetz in Deutschland könnte sich positiv auf die andauernden Bemühungen auswirken, ein Gesetz zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht auf EU-Ebene zu verabschieden...

Die Bundestagsmitglieder sollten das Gesetz durch die folgenden Maßnahmen stärken:

  • Klarstellen, dass Unternehmen eine kontinuierliche und systematische menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung entlang der gesamten Lieferkette, einschließlich mittelbarer Zulieferer, durchführen müssen.
  • Den Geltungsbereich des Gesetzes ausweiten auf alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro - im deutschen Recht als Großunternehmen definiert - sowie auf kleine und mittlere Unternehmen, wenn sie in Branchen mit besonders hohen Risiken für Mensch oder Umwelt tätig sind.
  • Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung für anhaltende oder irreversible Menschenrechts-, Arbeitsrechts- oder Umweltschäden hinzufügen, die ein Unternehmen durch seine eigene Geschäftstätigkeit oder seine Lieferkette verursacht oder wesentlich zu ihnen beiträgt.
  • Verpflichtungen bezüglich der ökologischen Sorgfaltspflicht festlegen, auch in Bezug auf den Klimawandel.

„Der Bundestag spielt nun eine entscheidende Rolle dabei, um aus dem Entwurf ein effektives Gesetz zu machen“, so Kippenberg. „Was wir brauchen, ist ein robustes Gesetz, das dazu beiträgt, die Rechte der schutzbedürftigsten Menschen zu respektieren.”

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