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Bericht

13 Aug 2024

Autor:
Robert Grabosch via Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Zusammenfassung (Update) | "Die EU-Lieferkettenrichtlinie: Weltweiter Schutz für Mensch und Umwelt"

Die CSDDD läutet einen Paradigmenwechsel ein. Große Unternehmen müssen sich um die Vermeidung von Schäden für Mensch und Umwelt entlang ihrer globalen Aktivitätsketten bemühen, auch wenn es ihnen nicht rentabel erscheint. Dies gilt auch für außereuropäische Unternehmen, die ihre Produkte in der EU verkaufen. Die Globalisierung wird damit gerechter gestaltet. Die CSDDD sollte Anlass für die vertiefte Zusammenarbeit von Gewerkschaften und für strategische Partnerschaften auf politischer Ebene zwischen dem globalen Norden und Süden sein.

Unternehmen müssen zwecks Vorbereitung einzelner Maßnahmen der Sorgfalt und zwecks Wiedergutmachung ernsthafte Konsultationen mit Gewerkschaften und anderen Interessengruppen pflegen. Gegenüber betroffenen Menschen und Gewerkschaften haften sie auf Schadensersatz. Barrieren im zivilrechtlichen Rechtsschutz werden reduziert. Gerichte können von Unternehmen verlangen, die Dokumentation ihrer ausgeführten Maßnahmen der Sorgfalt vorzulegen, und die Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nicht vor Ablauf von fünf Jahren.

Durch den risikobasierten Ansatz und eine Vielzahl von Hilfestellungen, beispielsweise über einen von der Europäischen Kommission einzurichtenden zentralen Helpdesk, wird Unternehmen die Anwendung der Sorgfalt erleichtert. 2027 werden nationale Aufsichtsbehörden beginnen, die Einhaltung der Pflichten zu überwachen. In Deutschland ist bereits jetzt das BAFA tätig...


Siehe auch: Stellungnahme "Vorteile der EU-Lieferkettenrichtlinie", Deutsches Institut für Menschenrechte, Juli 2024

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