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Artikel

4 Nov 2020

Autor:
Casper Dohmen, Süddeutsche Zeitung

Die Haftungsfrage

Die Bundesregierung ist seit Monaten uneinig über das Lieferkettengesetz... Größter Streitpunkt ist die Frage der Haftung der Unternehmen...

[E]s [gibt] auch Unternehmen und Verbände, die sich prinzipiell für eine Haftung aussprechen. So erklärte der europäische Markenverband AIM, der etwa 2500 Unternehmen wie Beiersdorf, Nestlé oder Puma vertritt, mit Blick auf ein europäisches Lieferkettengesetz: Unternehmen sollten dafür haftbar gemacht werden können, dass sie keine ausreichenden Sorgfaltsverfahren eingerichtet und angewendet haben...

Tatsächlich ist der Eindruck falsch, dass erst ein Lieferkettengesetz eine Haftungsgrundlage für Klagen bietet. Tatsächlich gibt es mit Paragraf 823 im BGB bereits eine solche Haftungsgrundlage, die generell für alle Unternehmen gilt, ob groß oder klein. Allerdings wollen die Minister Heil und Müller eigentlich die zivilrechtliche Haftung in einem Lieferkettengesetz genauer fassen und damit die Klagemöglichkeiten Betroffener vereinfachen. So sehen es die ursprünglichen, aber unveröffentlichten Eckpunkte des Gesetzes vor...

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