EU einigt sich auf Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit
"Kein Import von Produkten aus Zwangsarbeit", 6. März 2024
Das neue EU-Gesetz sieht vor, dass Produkte vom Markt oder aus dem Online-Handel genommen werden müssen, wenn sich bei Kontrollen bestätigt, dass entlang der Lieferkette Zwangsarbeit eingesetzt wurde.
Die Waren müssten dann gespendet, recycelt oder zerstört werden. "Das Gesetz ist eine wirklich gute Nachricht für die Verbraucher in der EU. Aber auch für die Unternehmen, die aktuell unter Dumping-Importen aus Regionen mit Zwangsarbeit leiden", sagt die grüne Europaabgeordnete Anna Cavazzini.
Nach Schätzungen der EU-Kommission waren im Jahr 2021 knapp 28 Millionen Menschen weltweit von Zwangsarbeit betroffen. Darunter sind knapp sieben Millionen Kinder...
Mit dem EU-Gesetz sei ein erster Schritt getan, die unerträglichen Zustände zu beenden, sagt der handelspolitischer Sprecher der Linken im Europaparlament, Helmut Scholz. Es blieben aber noch viele Schlupflöcher. Etwa, weil es zu einer ursprünglich angedachten Beweislastumkehr grundsätzlich nicht kommt. EU-Kommission und Teile des EU-Parlaments hatten eine solche für bestimmte Wirtschaftsbereiche und Regionen gefordert...
Wenn EU-Rat und EU-Parlament dem Gesetz in den nächsten Wochen formal zustimmen, haben die Mitgliedsstaaten bis zu drei Jahre Zeit, die Regeln umzusetzen. Die grüne Abgeordnete Cavazzini hatte dahingehend mehr erwartet: "Wir als Parlament, und ich hätte mir noch mehr gewünscht. Etwa eine schnellere Umsetzung. Oder auch, dass wir die Wiedergutmachung für die Opfer im Gesetz verankern. Aber das war leider mit dem Rat der Mitgliedsstaaten nicht zu machen".
Den Liberalen im Parlament fehlt für weitreichende Konsequenzen neben einer Wiedergutmachungspflicht auch eine Folgenabschätzung der EU-Kommission.