EU-Kommissar: Lieferkettengesetz sollte auch für Finanzsektor gelten
"EU-Kommissar: Lieferkettengesetz sollte auch für Finanzsektor gelten", 27. Januar 2023
Die Kommission verfolge das Ziel, den Finanzsektor in das EU-Lieferkettengesetz einzubeziehen, erklärte Justizkommissar Didier Reynders gegenüber EURACTIV. In ihrer gemeinsamen Verhandlungsposition hatten sich die Mitgliedstaaten dafür ausgesprochen, diesen von der verpflichtenden Sorgfaltsprüfung auszunehmen.
Das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) wurde von der Kommission im Februar 2022 vorgeschlagen, um Unternehmen für Verstöße gegen die Menschenrechte und internationale Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten verantwortlich zu machen.
Finanzsektor soll Sorgfaltspflicht unterliegen
„Wir wollen, dass der Finanzsektor [in den Geltungsbereich der Richtlinie] einbezogen wird“, sagte Kommissar Reynders gegenüber EURACTIV und fügte hinzu, dass das Ziel darin bestehe, einen „horizontalen Ansatz zu erreichen und alle Sektoren mit ins Boot zu holen“.
In ihrem Vorschlag hat die Kommission „Schutzmaßnahmen“ für den Finanzsektor vorgesehen, der verpflichtet wäre, in der vorvertraglichen Phase eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen.
„Ich habe volles Verständnis dafür, dass es unmöglich ist, von den Banken oder Wertpapierfirmen zu verlangen, die Lieferkette all ihrer Kunden zu kontrollieren, aber es muss möglich sein, zumindest die Sorgfaltsprüfung des ersten Kunden zu kontrollieren und zu organisieren“, sagte Reynders.
Die Mitgliedstaaten haben sich jedoch in ihrem im Dezember vereinbarten gemeinsamen Position dafür entschieden, den Finanzsektor von der Sorgfaltspflicht auszunehmen.
Die Entscheidung geht vor allem auf Druck der französischen Regierung zurück und wurde weithin kritisiert, da die Finanzindustrie als einflussreich auf das Verhalten von Unternehmen gesehen wird und somit ein wichtiges Druckmittel darstellt.
Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, den Begriff „Wertschöpfungskette“ durch „Tätigkeitskette“ zu ersetzen, die nur einen sehr begrenzten Teil des nachgelagerten Teils der Wertschöpfungskette umfasst, wodurch die Sorgfaltspflichten für die Banken in der Praxis minimal wären.
Zu dieser Entscheidung sagte Reynders: „Wenn es möglich ist, eine andere Formulierung zu finden, aber das gleiche Ziel [wie das der Kommission] zu erreichen, alle Sektoren zu erfassen, ist dies hinnehmbar“.
Er fügte jedoch hinzu: „Ich bin mir nicht sicher, dass dies mit der aktuellen Formulierung des Rates der Fall sein wird. Wenn [das Ziel] nur darin besteht, den Finanzsektor aus dem Anwendungsbereich herauszunehmen, werden wir neue Diskussionen führen“. [...]
Bevor die Kommission mit den Mitgliedstaaten verhandelt, muss sie die endgültige Position des Europäischen Parlaments zur Richtlinie abwarten, über die auf der Plenarsitzung im Mai abgestimmt wird.
Anfang dieser Woche stimmten mehrere Parlamentsausschüsse, darunter der Wirtschaftsausschuss (ECON), für die Aufnahme verbindlicher Sorgfaltspflichten für den Finanzsektor. Die Stellungnahmen der Ausschüsse werden in die endgültige Parlamentsposition zum Gesetz einfließen. [...]
„Die Einbeziehung von Finanzdienstleistungen ist äußerst wichtig“, sagte Hannah Storey, politische Beraterin von Amnesty International, nach der Abstimmung gegenüber EURACTIV und fügte hinzu, dass die Ergebnisse zeigten, „dass die Abgeordneten bereit sind, die Positionen der Kommission und des Rates zu verbessern“.
Der EU-Kommissar äußerte sich mit Blick auf die bevorstehenden Verhandlungen jedoch vorsichtig und betonte, dass ein Weg gefunden werden müsse, die Änderungsanträge des Parlaments mit den Positionen der Mitgliedstaaten zu vereinen.
„Ich sage nicht, dass es der beste Weg ist, auf den Vorschlag der Kommission zurückzugehen, aber Sie wissen, dass er manchmal in der Mitte zwischen den Positionen des Parlaments und des Rates liegt“, sagte Reynders. [...]