EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 Mitgliedstaaten wegen unzureichender Umsetzung der CSRD ein
"CSRD: EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland," 27. September 2024
Am 26. September 2024 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der bis dato nicht erfolgten Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive... in nationales Recht eingeleitet.
Neben Deutschland wurde dabei auch gegen die folgenden 16 EU-Mitgliedstaaten ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren eröffnet: Belgien, Tschechien, Estland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Finnland.
Bereits am 25. Juli 2024 hatte die Europäische Kommission ein erstes Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden eingeleitet. Gemäß den erlassenen nationalen Umsetzungsmaßnahmen wären schwedische Unternehmen erst für Geschäftsjahre ab dem 1. Juli 2024 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD verpflichtet, womit Schweden die Umsetzung der EU-Vorgaben um ein halbes Jahr verzögert.
Die betroffenen EU-Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission zu antworten und ihre Umsetzung abzuschließen...