EU-Kommission stellt Gesetzesvorschlag für entwaldungsfreie Lieferketten vor
"Keine Waldzerstörung, keine Ausbeutung in Lieferketten: Wie die beiden aktuellen EU-Vorhaben zusammenhängen", 17. November 2021
Europa ist Vizeweltmeister der Waldzerstörung – zu dem Schluss kam eine WWF-Studie Anfang des Jahres. Für 16 Prozent der globalen Tropenwaldabholzung und Naturzerstörung ist die EU demnach verantwortlich, mehr als Indien oder die USA... Die EU will nun dagegen vorgehen: Am heutigen Mittwoch hat sie daher einen entsprechenden Gesetzesvorschlagvorgestellt.
Parallel diskutiert die EU derzeit ein europaweites Lieferkettengesetz: Unabhängig von ihrer Branche sollen alle Unternehmen ab einer gewissen Größe zu menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt in ihren Lieferketten verpflichtet werden... [D]ie beiden Vorhaben verfolgen unterschiedliche Ansätze, müssen aber zusammengedacht werden.
Beim Gesetzesvorhaben für entwaldungsfreie Lieferketten verfolgt die EU einen produktbezogenen Ansatz: Bestimmte kritische Produkte, die mit der Zerstörung von Wäldern oder bestimmen Ökosystemen in Verbindung stehen, sollen nur dann auf den EU-Binnenmarkt gelangen, wenn sie bestimme Kriterien erfüllen. Die spannende Frage ist also, welche Produkte als “kritisch” gelten: Germanwatch und andere Umweltorganisationen fordern, zumindest Soja, Palmöl, Kautschuk, Rindfleisch, Leder, Geflügel, Kaffee, Kakao, Holz und Mais dazuzuzählen.
Unternehmen, die solche Produkte in der EU verkaufen oder handeln wollen, müssen in Zukunft vor Markteintritt nachweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind und ihr Produkt nicht zur Entwaldung beigetragen hat. Dazu müssen sie ein Risikomanagement einführen und eine Sorgfaltserklärung gegenüber der Behörde abgeben. Die Forderungen europäischer Umweltorganisationen zu diesem Prozess sind in diesem Positionspapier zusammengefasst.
Das geplante EU-Lieferkettengesetz hat einen anderen Ansatz: Es ist nicht produkt-, sondern unternehmensbezogen... Ein solches EU-Lieferkettengesetz könnte präventiv und in die Breite wirken...
Ein Vergleich der beiden Ansätze findet sich in dieser Tabelle...
Ein starkes EU-Lieferkettengesetz würde diesen wichtigen Einzelregelungen ein gemeinsames Dach geben. Es würde dafür sorgen, dass alle Unternehmen Sorgfaltsmaßnahmen ergreifen müssen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu verhindern. Und zwar ganz egal, in welcher Branche sie arbeiten oder mit welchen Produkten sie handeln. Damit könnte es Schlupflöcher schließen. Denn immer, wenn Regelungen nur für bestimmte Produkte oder Länder gelten, werden einige Unternehmen versuchen, diese zu umgehen. Die genannten Einzelregelungen sind dennoch unverzichtbar: Sie helfen, die Probleme in ganz speziellen Bereichen anzugehen und können dabei so detailliert auf einzelne Lieferketten eingehen, wie es das EU-Lieferkettengesetz nie könnte.
Der Gesetzesentwurf, den die EU-Kommission heute vorgelegt hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch nach Einschätzung vieler Umweltorganisationen reicht er in dieser Form nicht aus, um Wälder und andere Ökosysteme wirksam zu schützen...
Mit dem Kommissionsentwurf für das EU-Lieferkettengesetz ist im Dezember zu rechnen. Dann wird sich erneut zeigen, wie ernst es der Kommission damit ist, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Lieferketten europäischer Unternehmen wirksam zu beenden. Für die Initiative Lieferkettengesetz ist klar: Das deutsche Gesetz taugt hierbei nur bedingt zum Vorbild. Zum Schutz der Betroffenen muss das EU-Lieferkettengesetz deutlich über das deutsche Gesetz hinausgehen.
Denn so sehr das Vorhaben für entwaldungsfreie Lieferketten und das EU-Lieferkettengesetz auch ineinandergreifen und sich ergänzen, so klar ist auch: Zwei schwache Gesetze ergeben in der Summe leider kein starkes.