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Artikel

24 Mai 2024

Autor:
Initiative Lieferkettengesetz

Pressemitteilung & Kurzbewertung: "EU-Lieferkettengesetz nimmt letzte Hürde – Paradigmenwechsel beim Menschenrechts- und Umweltschutz"

Große Unternehmen in der EU müssen in ihren Lieferketten zukünftig auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards hinwirken. Der Rat der Europäischen Union hat die entsprechende Richtlinie, das sogenannte EU-Lieferkettengesetz, heute final beschlossen. Damit endet ein monatelanges politisches Tauziehen, bei dem auf deutscher Seite insbesondere die FDP das Vorhaben zu Fall bringen wollte. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, das Vorhaben in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung muss das bereits bestehende deutsche Lieferkettengesetz entsprechend anpassen.

„Die Zeit der Ausreden ist vorbei: Die EU verpflichtet erstmals Unternehmen, in ihren Lieferketten Verantwortung für Mensch und Umwelt zu übernehmen. Der heutige Tag markiert einen Paradigmenwechsel im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Unternehmen. Das ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft und eine gute Nachricht für alle, die unter ausbeuterischen Bedingungen in Lieferketten arbeiten”, kommentiert Johannes Heeg, Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz.

„Trotzdem ist die Richtlinie an vielen Stellen hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Besonders betrübt uns, dass entgegen der Ambitionen des Europäischen Parlaments keine klimabezogenen Sorgfaltspflichten in ihr enthalten sind. Auch die Vorschriften zum Klimaplan sind trotz inhaltlicher Nachschärfungen bemerkenswert lasch. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Unternehmen, die ihre Klimapläne nicht umsetzen, zumindest nicht ausdrücklich sanktioniert werden können. Dabei sollte die Richtlinie doch gerade ein Schritt weg von Versprechen und hin zu Taten sein”, kritisiert Patrick Rohde, stellvertretender Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). 

Das EU-Lieferkettengesetz geht insbesondere im Bereich der zivilrechtlichen Haftung über das bestehende deutsche Gesetz hinaus [...]

Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt: „Die deutsche Bundesregierung muss das Gesetz nun zügig in deutsches Recht überführen und konsequent umsetzen. Gemeinsam mit unseren weltweiten Partnern werden wir den zivilgesellschaftlichen Druck aufrechterhalten und Betroffene von Menschenrechtsverletzungen unterstützen.Wenn europäische Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten Verantwortung tragen, steht den Menschen nun endlich der Klageweg vor europäischen Gerichten offen.“

Eine Analyse der Unterschiede zwischen dem europäischen und dem deutschen Lieferkettengesetz und den daraus entstehenden nötigen Maßnahmen der Bundesregierung hat die Initiative Lieferkettengesetz heute veröffentlicht. Das zivilgesellschaftliche Bündnis aus zeitweise mehr als 140 Organisationen hatte sich seit 2019 erfolgreich zunächst für ein deutsches und danach für ein europäisches Lieferkettengesetz eingesetzt.


Eine Kurzbewertung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) durch die Initiative Lieferkettengesetz kann unter "Anhang herunterladen" aufgerufen werden.

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