EU: Rat einigt sich auf Position zur Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit auf dem EU-Markt
"Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit: Was die EU-Staaten planen", 26. Januar 2024
Produkte aus Zwangsarbeit sollen verboten werden. Dafür haben sich die EU-Staaten ausgesprochen. Es solle sichergestellt werden, dass es in der EU keinen Platz für entsprechende Waren gebe, egal ob sie in Europa oder im Ausland hergestellt worden seien, sagte Belgiens Minister für Wirtschaft und Arbeit, Pierre-Yves Dermagne, am Freitag. Bevor neue Gesetze in Kraft treten, muss ein endgültiger Rechtstext noch mit dem Europaparlament ausgehandelt werden.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat sich Deutschland bei der Abstimmung enthalten. Die Positionierung der EU-Staaten geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Diese hatte vor mehr als einem Jahr einen Entwurf vorgelegt, der es den EU-Staaten ermöglichen soll, entsprechende Produkte vom Markt zu nehmen. Die Behörde schätzt, dass weltweit etwa 27,6 Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen werden.
Dem Vorschlag zufolge müssen nationale Behörden Ermittlungen zu Produkten aufnehmen, die im Verdacht stehen, unter Zwangsarbeit hergestellt worden zu sein. Beweise könnten Berichte von Nichtregierungsorganisationen oder Videos und Zeugenaussagen von Betroffenen sein. Erhärtet sich der Verdacht, dürfen die Produkte gar nicht erst auf den Markt oder müssten von den nationalen Behörden umgehend abgesetzt und entsorgt werden.
Die EU-Staaten setzen sich dafür ein, dass etwa Durchsuchungen von Firmen als letztes Mittel eingesetzt werden. Dabei sollen sie sich auf Standorte konzentrieren, an denen ein Risiko für Zwangsarbeit besteht, heißt es in einer Mitteilung. Eine Entscheidung, ob ein Produkt vom Markt genommen werden muss, solle die EU-Kommission treffen. Die EU-Staaten könnten aber ein Veto einlegen.