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Artikel

3 Sep 2021

Autor:
Friends of the Earth Europe / Amis de la Terre Europe

Europäischer Gerichtshof: EU-Energieunternehmen können EU-Regierungen nicht mehr mit dem Energiecharta-Vertrag verklagen

"Europäischer Gerichtshof schränkt Energiecharta-Vertrag innerhalb der EU drastisch ein", 2. September 2021

Der Europäische Gerichtshof hat heute erklärt, dass es EU-Energieunternehmen nicht mehr erlaubt sein wird, EU-Regierungen mit dem Energiecharta-Vertrag zu verklagen – was eine Reihe laufender Milliarden-Euro-Schiedsverfahren in Frage stellt.

Im Rahmen eines Urteils über die Rechtmäßigkeit eines Rechtsstreits zwischen Moldau und Komstroy Investment hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Investor-Staat-Streitbeilegungsfälle (ISDS) unter Anwendung des Energiecharta-Vertrags innerhalb der EU „nicht anwendbar“ sind – also zwischen Investor in der EU und einem EU-Mitgliedstaat. Insbesondere Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (ECT), der sogenannte korporative Schiedsverfahren vorsieht, ist innerhalb der EU nicht gültig.

Friends of the Earth Europe ruft die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten zum Austritt aus dem ECT auf...

In den letzten Jahren ist der Energiecharta-Vertrag zur Quelle der meisten ISDS-Fälle in Europa geworden – etwa Milliardenforderungen von RWE und Uniper gegen die niederländische Regierung .

Die Verhandlungen über eine Überarbeitung des ECT laufen seit 2019, haben aber bisher zu keinen konkreten Schritten geführt, um ihn mit den Klimaambitionen der EU oder dem Pariser Abkommen in Einklang zu bringen. Die Reformen adressieren auch nicht die Probleme mit dem ISDS-Modell, auf die der EuGH in seiner heutigen Entscheidung hingewiesen hat. Mehrere Länder wie Frankreich und Spanien stehen dem ECT kritisch gegenüber und haben die Europäische Kommission gebeten, eine Ausstiegsstrategie vorzubereiten.

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