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Artikel

24 Feb 2017

Autor:
Philipp Wesche, SWP, für ZEIT

Gastbeitrag: Deutschland sollte Beispiel des frz. Gesetz zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht von Unternehmen folgen

...Bedeutsam ist das Gesetz...aus zwei Gründen: Zum einen bricht es mit dem in Europa vorherrschenden Politikansatz, der bei der Regulierung von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen vor allem auf freiwillige Selbstregulierung und Marktmechanismen setzt. Auch die deutsche Regierung folgt eher diesem Ansatz. Die meisten europäischen Staaten beschränken sich in ihrer Politik bislang vor allem darauf, das freiwillige unternehmerische Engagement im Rahmen von Corporate-Social-Responsibility-Instrumenten zu unterstützen und Transparenz zu schaffen....Der zweite Grund für die Bedeutsamkeit des Gesetzes ist: Es bezieht sich nicht nur auf die menschenrechtlichen Risiken, die aufgrund der Aktivitäten des eigenen Unternehmens entstehen, sondern auch auf die Aktivitäten von Tochtergesellschaften und unabhängigen Zulieferbetrieben, mit denen das Unternehmen eine etablierte Geschäftsbeziehung unterhält...Nun ist es an Frankreichs europäischen Partnern, dafür zu sorgen, dass die Grande Nation diesen wichtigen Beitrag zum globalen Umwelt- und Menschenrechtsschutz nicht mit Einbußen bei der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen bezahlen muss. Dies gilt insbesondere für Deutschland...

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Deutschland: Bundesregierung verabschiedet Nationalen Aktionsplan Wirtschaft & Menschenrechte

Frankreich verabschiedet Gesetz zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht von Unternehmen