BAFA-Beschwerden im Rahmen des Lieferkettengesetzes
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und erfasste zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Betroffene können seit dem über ein Online-Formular Beschwerden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Diese müssen dann vom BAFA geprüft und ggf. zur Einleitung weiterer Maßnahmen genutzt werden.
Das Business & Human Rights Resource Centre sammelt hier alle öffentlichkeitswirksam eingereichten Beschwerden.