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Artikel

24 Jun 2021

Autor:
Tobias Schwab, Frankfurter Rundschau

NGOs reichen Auskunftsklage gegen KfW zur Frage von Menschenrechts- & Umweltauswirkungen bei DEG-Investition in Paraguay ein

"Förderbank KFW: Menschenrechtsklage wegen Investition in Paraguay", 21. Juni 2021

Wie agiert die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), eine Tochter der staatlichen Förderbank KFW, im Zusammengang mit Landkonflikten in Paraguay? Ein Antwort auf diese Frage wollen die Menschenrechtsorganisation Fian und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) jetzt gerichtlich erzwingen. Die entsprechende Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben die beiden Organisationen am Montag beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht.

Hintergrund ist das Engagement der DEG in dem südamerikanischen Land über eine Beteiligung an der Paraguay Agricultural Corporation (Payco) mit Sitz in Luxemburg. 2013 investierte die DEG in diese Firma 25 Millionen Euro und erwarb damit 15,8 Prozent der Anteile. Das Geld, so die DEG damals in einer Pressemitteilung, diene dazu, weitere 5000 Hektar Fläche zu erwerben. Fian und das ECCHR fordern jetzt Einsicht in die Umwelt- und Sozialaktionspläne von Agrarinvestor Payco...

Wiederholt seien auf Payco-Farmen Entwaldungen und Landkonflikte mit Indigenen dokumentiert worden, berichtet Fian... Sie erheben laut Fian Anspruch auf rund 2015 Hektar Land der Estancia. Zuletzt hätten die Gemeinden 2013 formale Schritte eingeleitet, um das Land übertragen zu bekommen – bis heute erfolglos...

Die staatliche Förderbank und ihre Tochter DEG verweigerten seit Jahren mit Hinweise auf Geschäftsgeheimnisse Informationen zu Payco, sogar gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestags...

Die Fian-Anfrage zu Payco vom Oktober 2020 wollte die KFW dennoch nicht inhaltlich beantworten. Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei noch nicht rechtskräftig, heißt es im Schreiben der KFW an Fian, das der Frankfurter Rundschau vorliegt. Man halte an der Auffassung fest, dass die KFW keine Behörde im Sinne des IFG sei, sondern lediglich eine „sonstige Bundeseinrichtung“, die – wie auch die DEG – im Fall Payco privatrechtlich agiere und damit nicht zur Auskunft verpflichtet sei. Eine Argumentation, die die KFW am Montag auf Anfrage noch einmal unterstrich.