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Artikel

9 Apr 2019

Autor:
Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates

Kommission hält am indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative fest

5 April

Nachdem der Ständerat in der Frühjahrssession auf den indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative nicht eingetreten ist, hat die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, am Eintreten auf den indirekten Gegenentwurf festzuhalten. Eine Minderheit möchte dem Nationalrat beantragen, dem Ständerat zu folgen und auf den Entwurf nicht einzutreten.

Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass die Anliegen der Initiative im Kern berechtigt sind und mit einem indirekten Gegenentwurf der Rückzug der Initiative ermöglicht werden sollte. Sie befürchtet, dass ein Abstimmungskampf einen Keil zwischen Wirtschaft und Gesellschaft schlagen könnte. Sie betont zudem, dass sich wichtige Exponenten der Wirtschaft einen indirekten Gegenentwurf wünschen. Da die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nur die zum Ständerat bestehende Differenz bezüglich der Frage des Eintretens zu beantworten hatte, konnte sie keine Detailberatung des indirekten Gegenentwurfs durchführen. Sie hat aber ausführlich darüber diskutiert, wie der indirekte Gegenentwurf weiterentwickelt werden könnte und hat dabei folgende Grundsätze festgehalten:

  • Der indirekte Gegenentwurf soll wirtschaftsfreundlich sein und zum Rückzug der Volksinitiative führen.
  • Er soll grundsätzlich auf den Entwürfen der national- und ständerätlichen Kommissionen für Rechtsfragen (RK-N und RK-S) aufbauen...

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