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Artikel

1 Jun 2021

Autor:
Hannes Koch, taz

Kompromiss zwischen Union und SPD beim Lieferkettengesetz; Bundestag könnte Gesetz noch im Juni beschließen

"Kompromiss für gute Arbeitsplätze", 29. Mai 2021

Nach einem abermaligen Kompromiss zwischen Union und SPD könnte der Bundestag das umstrittene Lieferkettengesetz nun in der zweiten Juni-Woche beschließen. Die Regierungskoalition hat sich darauf geeinigt, dass das Gesetz keine zusätzliche Haftung für Unternehmen bei Verstößen gegen Menschenrechte im Ausland bewirken soll.

Grundsätzlich verpflichtet das Gesetz hiesige Firmen, die Menschenrechte der Arbeiterinnen und Arbeiter in ihren ausländischen Zulieferfabriken zu schützen... Kommen die Unternehmen ihrer Verantwortung nicht nach, drohen ihnen Bußgelder und Klagen vor hiesigen Gerichten...

Bis zuletzt kritisierte der Wirtschaftsflügel der Union, infolge des Gesetzes drohten einheimischen Firmen zahlreiche Prozesse. Deshalb wurde eine Klarstellung gewünscht, um zivilrechtliche Entschädigungen auf Basis deutschen Rechts zu erschweren. Nach Information der taz lautet die Formulierung nun: „Eine Verletzung der Pflichten aus diesem Gesetz begründet keine zivilrechtliche Haftung. Eine unabhängig von diesem Gesetz begründete zivilrechtliche Haftung bleibt unberührt.“

Die ohnehin im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Haftung für Firmen würde also weiter gelten – wobei es für geschädigte Beschäftigte aus dem Ausland sehr schwierig ist, diesen Weg zu deutschen Gerichten zu gehen. Zusätzlich im Lieferkettengesetz enthalten ist aber die Einführung der sogenannten Prozessstandschaft. Etwa die Industriegewerkschaft Metall könnte im Namen geschädigter ausländischer Arbeiter vor einem deutschen Gericht klagen – allerdings auf Rechtsbasis des Landes, in dem die Zulieferfabrik steht. Auch diese Variante ist häufig kompliziert. Eine Entschädigungsklage gegen den Textildiscounter KiK scheiterte Anfang 2019 beispielsweise an der Verjährung nach pakistanischem Recht. Es ging um Tote beim Brand einer Textilfabrik in Pakistan 2012.

Auf Wunsch der Union soll das Gesetz nun auch die Niederlassungen ausländischer Konzerne in Deutschland erfassen. Es wird ab 2023 zunächst für Firmen ab 3.000 Beschäftigte gelten, ab 2024 dann für Unternehmen ab 1.000 Leute. Insgesamt fallen darunter etwa 4.800 Firmen...

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