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Der Inhalt ist auch in den folgenden Sprachen verfügbar: English

Klage

6 Apr 2010

Autor:
Business & Human Rights Resource Centre

Lidl-Gerichtsverfahren (bez. Arbeitsbedingungen in Bangladesch)

Status: CLOSED

Date lawsuit was filed
6 Apr 2010
Weiblich
Verbraucher
Ort der Einreichung: Deutschland
Ort des Vorfalls: Bangladesch
Art des Rechtsstreits: Transnational

Unternehmen

Lidl Deutschland Einzelhandel, Supermärkte

Quellen

For the English version of this case profile, click here.

Am 6. April 2010 hat die Hamburger Verbraucherzentrale mit Unterstützung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der Kampagne für Saubere Kleidung (CCC) eine Klage beim Landgericht Heilbronn gegen den Deutschen Einzelhandels-Discounter Lidl eingereicht. Die Klage folgte einer Lidl-Werbekampagne, die behauptete, dass das Unternehmen für faire Arbeitsbedingungen einstehe und seine Lieferungen nur von ausgewählten Zulieferern beziehe. In dieser Kampagne behauptete Lidl außerdem, dass es sich gegen Kinderarbeit sowie auch Verstöße gegen Menschenrechte und Arbeitsrechte in seiner Wertschöpfungskette stark macht.

Auf Grundlage von Informationen, die von ECCHR und CCC zusammengestellt wurden, wirft die Verbraucherzentrale Lidl vor, dass die Arbeitsbedingungen in den Textilfabriken in Bangladesch nicht den arbeitsrechtlichen Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/ILO) entsprechen sowie auch nicht dem Code of Conduct der Business Social Compliance Initiative (BSCI). Darüber hinaus wird Lidl vorgeworfen, dass die Zuliefer-Unternehmen in der Wertschöpfungskette von Lidl gegen Arbeitsrechte verstoßen, wie etwa gegen Vereinigungsfreiheit und den Anspruch auf kollektive Tarifverhandlungen sowie auch gegen die Freiheit vor sexueller Diskriminierung. Die Verbraucherzentrale behauptet, dass die ArbeiterInnen in Bangladesch exzessive Überstunden ohne zusätzliche Überstunden-Vergütung (mehr als 12 Stunden pro Woche) machen und keinen Urlaubsanspruch nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen haben, und dass sie Belästigungen und Lohnminderungen als Bestrafungsmaßnahme erfahren haben. In diesem Kontext verlangt die Klageschrift, dass Lidl die täuschende Werbekampagne über faire Arbeitsbedinungen in seiner Wertschöpfungskette einstellt.

Am 14. April 2010 lenkte Lidl ein und gestand zu, seine öffentlichen Behauptungen und Werbemaßnahmen zu fairen Arbeitsbedingungen in der Herstellung seiner Produkte einzustellen. Eine Konsensvereinbarung wurde im Gericht eingereicht. Abgesehen davon ist Lidl nicht länger dazu berechtigt, seine Mitgliedschaft im BSCI in seinen Werbematerialen anzugeben. 


European Center for Constitutional and Human Rights:

Kampagne für Saubere Kleidung/FemNET e.V.:  

Verbraucherzentrale Hamburg:

Konsensvereinbarung:

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